Grundrechtsträger

Begriff des öffentlichen Rechts, der vom Bundesnachrichtendienst (BND) umgedeutet und missbraucht wird, um illegale Überwachung zu rechtfertigen. Der G. ist im juristischen Sinn jemand, der die Fähigkeit besitzt, Grundrechte zu tragen. Die einzige Fähigkeit, die es dazu braucht, ist, eine natürliche Person, also ein Mensch zu sein. Das heißt, jeder Mensch hat, sobald geboren (und im deutschen Recht sogar schon vorher) automatisch alle Grundrechte und wird von diesen geschützt. Der BND hingegen behauptet, dass Konstellationen existieren, in denen Menschen keine G. mehr sind. Beispielsweise, wenn zwei Menschen im Ausland telefonieren, die keine Deutschen sind. Ausländer haben nach Meinung des BND keine Grundrechte und dürfen grenzenlos überwacht werden. Außer dem BND ist allerdings niemand der Meinung, dass die Grundrechte nur Deutschenrechte sind. Noch absurder wird es, wenn Deutsche im Ausland für eine ausländische Organisation arbeiten, die von deutschen Behörden als terroristisch angesehen wird. Dann, so der BND, seien sie Funktionsträger dieser Organisation und damit keine G. mehr und dürften ebenfalls ausspioniert werden. Das Tragen wird hier zu einem bewussten Akt umgedeutet. Wer Grundrechte trägt, tut das nach Meinung des BND freiwillig und kann sich damit auch dagegen entscheiden und diese Rechte ablegen. Sämtliche Juristen außerhalb des BND halten das für völligen Unsinn. Der Bundesnachrichtendienst ignoriert vielmehr eigenmächtig die Grundrechte von Menschen, er ist ein Grundrechtsbrecher.

Übrigens: Die einzigen, die sich gegenüber anderen nach dem Gesetz nicht auf Grundrechte berufen können, sind die Beamten des Staates bei der Ausübung ihres Amtes. Grundrechte sind vor allem Abwehrrechte der Bürger gegen den sonst übermächtigen Staat. Mitglieder staatlicher Organe sind daher verpflichtet, die Grundrechte aller Bürger zu achten und zu schützen. Sie sind nach Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes Grundrechteverpflichtete. Sie können diese Rechte daher nicht als Abwehrrechte gegen andere Bürger einsetzen, sondern nur gegen den Staat selbst.

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13 Kommentare

  1. Kleine Ungenauigkeit habt ihr drin bei den “Funktionsträgern”, die angeblich keine G. sind: Das bezieht sich nach BND-Sicht selbstverständlich bei weitem nicht nur auf Angehörige terrorverdächtiger Organisationen, sondern auf *alle* ausländischen Organisationen, an denen der BND ein Interesse hat. Also neben Terrororganisationen garantiert auch sämtliche ausländischen Rüstungsfirmen, Technologiekonzerne, staatsnahen Unternehmen, unbequemen Medien, usw., und das relativ unabhängig davon, ob aus “befreundeten” oder eher weniger befreundeten Staaten.

  2. aber von “Menschen” zu reden, wäre doch völlig sinnentstellend vereinfacht!
    Es handelt sich mehr um eine Unterscheidung, da braucht man schon einen zusätzlichen Begriff wie z.B. “Untermenschen” oder halt jetzt “nicht-Grundrechtsträger”

  3. Das Grundgesetz unterscheidet in seinen Artikeln 1 bis 19 zwischen Rechten, die “allen Deutschen”, und solchen, die “allen Menschen” zustehen. Das eine sind sogenannte Bürgerrechte, das andere die Menschenrechte; zusammen sind es die Grundrechte. Es gibt demnach Grundrechte, die nicht jeder in Anspruch nehmen kann. Insofern trifft die Behauptung des BND also grundsätzlich zu, dass es Menschen gibt, die nicht Träger bestimmter Grundrechte sein können: Nichtdeutsche können nicht Träger von Bürgerrechten sein. Ungeachtet dessen schränkt Art. 10 GG den Personenkreis natürlich zunächst nicht ein, es handelt sich somit um ein Menschenrecht. Allerdings werden Beschränkungen ausdrücklich zugelassen. Die Schlussfolgerungen sind – nur auf das Grundgesetz bezogen – also durchaus korrekt, nur in der Argumentationskette sollte besser differenziert werden.

  4. Euer Artikel suggeriert, daß G. ein reiner BND-Begriff ist.
    Dieses Wort fällt allerdings schon seit Jahren in Interwiews mit Bundestagsabgeordneten auf.
    Innenpolitiker wie Konstantin v. Notz (Grüne) oder Wolfgang Bosbach (CDU) benutzen das Wort “Grundrechtsträger” oder “deutsche Grundrechtsträger” regelmäßig in Zusammenhang mit Überwachungsthemen.
    Von daher stellt sich die Frage, ob “Grundrechtsträger” als (von Politikern unreflektiert übernommenes) Begriffskonstrukt aus dem Geheimdienstumfeld kommt, oder ob es ohnehin schon immer im politischen Establishment benutzt wird.

    Quellen von 2013:
    http://www.deutschlandfunk.de/wir-sind-in-einem-endspiel-um-den-rechtsstaat.694.de.html?dram:article_id=256579
    http://www.deutschlandfunk.de/bosbach-vorratsdatenspeicherung-hat-nichts-mit-prism-zu-tun.694.de.html?dram:article_id=254217

  5. Für die Funktionsträger-Theorie muss man nur für eine Organisation tätig sein, diese muss nicht terroristisch sein. EU-Kommissar Oettinger und deutsche Mitarbeiter internationaler (N)GOs fallen auch darunter – und sind laut BND keine G.

  6. Diesen Beitrag fand ich insbesondere interessant (zwischen all den vielen, vielen anderen interessanten hier), denn eine Frage die mich nun wieder besonders beschäftigt – und hier gar nicht wirklich Raum hat – ist:

    Was passiert, wenn diese allgemeinen Bekenntnisse zu allgemeinen Menschenrechten im *sozialen* Kontext nicht mehr respektiert werden?

    Gut, ich triviliasiere das jetzt, aber wirklich nur um den Beitrag kurz zu halten:

    Gibt es ein allgemeines Grundrecht, dem Mitbürger so lange auf den Nerven rum zu trampeln, bis er tut, was man will (Psychologische Psychotherapeutin (das Wort ist schon Orwell hoch drei) machen krankenkassenbezahlte Profession davon.

    Und ist das ein sprachliches Problem?

    PS: Wieso ist eigentlich noch kein McDonalds auf den

    MitBurger

    gekommen

    Grüße

    Holgar von Schlagenstein

  7. Korrektur zu meinem Beitrag hier (könnte von der Administration einfach als €dit angefügt werden, ohne meine Absichten zu zerstören:

    Zeile

    “(Psychologische Psychotherapeutin (das Wort ist schon Orwell hoch drei) ”

    enthält einen Tippfehler:
    muß heißen:

    “… Psychotherapeuten …”

    @AddOn, muß ja nicht veröffentlicht werden:
    Ich lege insbesondere Wert auf die Feststellung, daß meine Sottise diesbezüglich besonders gegen die *männliche* Hälfte gezielt war.

    Abgesehen davon, daß jeder und jede, der/die unter der Ägide einer sogenannten “empirischen Psychologie” in den vergangenen dreißig Jahren an einem sogenanten “psychologischen Institut” studiert hat, wahrscheinlich von einem die allerwenigste Ahnung hat (nämlich der menschlichen Psychologie) : sind die Jungs da noch echt besonders radikal vernagelt.

    (isb. wenn es um Sexualität und besonders weibliche S. geht)

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