Dublin-Zentrum

Das D. ist leider kein Büro des irischen Fremdenverkehrsvereins. Es ist ein offenbar bewusst gewählter Begriff, der die eigentliche Funktion dieser Einrichtung verbirgt und völlig im Unklaren lässt, worum es dabei geht. Denn das gerade in Hamburg eingerichtete erste deutsche D. und das für Brandenburg beschlossene D. sind Abschiebehaftanstalten. Nach dem Dubliner Übereinkommen von 1990 ist in der EU jenes Land für Geflüchtete und ihre Asylverfahren zuständig, in dem diese Menschen das erste Mal europäischen Boden betreten haben. Wer also in Griechenland ankommt, dann aber nach Deutschland weiterreist, weil er vielleicht in Griechenland niemanden kennt, oder Deutschland schöner findet, den darf Deutschland umgehend nach Griechenland zurückschicken. Sobald ein Asylantrag hierzulande künftig als unzulässig abgelehnt wird, weil der Mensch nicht zuerst nach Deutschland eingereist ist, soll er oder sie in einem D. interniert und so schnell wie möglich abgeschoben werden. Verzeihung, der offizielle Ausdruck lautet natürlich rücküberstellt. Das Ganze ist legal, trotzdem sieht man in den Innenministerien offensichtlich die Notwendigkeit, den Vorgang sprachlich zu beschönigen. Und das schon seit sehr langer Zeit, vgl. →Transitzentrum, →Ankerzentrum, →Entscheidungszentrum, →Aufnahmezentrum, →Bundesausreisezentrum, →Willkommenszentrum.

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