Ankerzentrum

Erneute Worterfindung der Großen Koalition, um Abschiebelager besser klingen zu lassen. Sie lässt an Verankerung und somit an Integration denken, obwohl das Gegenteil gemeint ist. Laut Koalitionsvertrag ist das A. ein Akronym aus den Begriffen „Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER)“. Bislang wurde diese Idee der Union bereits unter folgenden Namen diskutiert: → Entscheidungszentrum, → Rückführungszentrum, → spezielles Aufenthaltszentrum, → Willkommenszentrum, → Bundesausreisezentrum. Der Plan blieb dabei immer gleich. Flüchtlinge werden direkt nach dem Übertreten der Grenze in geschlossene und bewachte Lager gebracht und bleiben dort 18 Monate lang, bis sie entweder Asyl bekommen, oder in ein anderes Land abgeschoben werden. Allein die hohe Zahl an versteckenden und beschönigenden Namen dafür zeigt, wie problematisch das Konzept der Abschiebegefängnisse ist. Selbst Polizisten haben Bedenken, dass die Idee gegen die Verfassung verstößt. Jörg Radek, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sagte dem stern: „Wir lehnen diese Ankerzentren ab.“ Die Bundespolizei sei dafür nicht zuständig. Die Unterbringung, Verpflegung und mögliche Bewachung von Asylsuchenden seien keine Aufgaben des Bundes und damit auch nicht der Bundespolizei. „Wir haben grundsätzliche Bedenken, wir haben verfassungsrechtliche Bedenken.“ Der SWR zitiert Radek mit der Befürchtung, in solchen Lagern würden Schutzsuchende kaserniert und von der Bevölkerung isoliert. Das sei schon gesellschaftspolitisch falsch. Außerdem steige das Aggressionspotential in solchen Zentren.

Siehe auch → Schutz, subsidiärer.

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