Feindstrafrecht

Vorschlag des deutschen Juristen Günther Jakobs: Wenn es Bürger und Terroristen gibt, muss es auch Bürger- und Terroristenrecht geben. Wobei Letzteren rechtlicher Schutz gerade nicht mehr zugestanden werden soll, müssten sie doch mit allen Mitteln bekämpft werden können. Basiert auf der mittelalterlichen Idee, dass jemand, der grundlegend gegen das Recht verstößt, seine Rechte verliert. Verkennt die universelle Gültigkeit der Grund- und Menschenrechte (déclaration universelle des droits de l’Homme).

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9 Kommentare

  1. Gut das ihr die definition aufgenommen. Ich haette sonst fast vergessen, dass die ja auch noch Grundrechte haben. Toller Blog und auch wenn ich 1984 noch nicht gelesen habe, finde ich es immer sehr wichtig pitische reden auseinanderzunehmen

  2. Man sollte aber dazu erwähnen, dass die Meinung von Jakobs eine absolute Mindermeinung in der Rechtswissenschaft darstellt und ihm von namhaften Juristen ausschließlich Kritik und Spott entgegnet wurde!

  3. Das Konstrukt Menschen in unterschiedliche Rechtszonen einzuteilen ist nicht genuin mittelalterlich. Bereits in der Antike gab es solche Ideen (siehe z.B. Homo Sacer, Giorgio Agamben).

    Nichtsdestotrotz eine unsägliche Idee die sämtliche Fortschritte im Bereich der Menschenrechte mit Füßen tritt.

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