Gefahrengebiet

Die Hamburger Polizei hat in mehreren Vierteln der Stadt eine Art Kriegsrecht verhängt. Verzeihung, wir haben uns im Ton vergriffen, sie hat natürlich ein G. eingerichtet. Die Auswirkungen sind allerdings ähnlich: grundlose Ausweiskontrollen und Durchsuchungen, Platzverweise wegen Nichtigkeiten, Generalverdacht, Versammlungsverbot, keine rechtsstaatliche Kontrolle der Schikanen. Begründet wird diese Verletzung von Grundrechten mit einem Hamburger Polizeigesetz. Dort heißt es: „Die Polizei darf im öffentlichen Raum in einem bestimmten Gebiet Personen kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen, soweit auf Grund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass in diesem Gebiet Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden und die Maßnahme zur Verhütung der Straftaten erforderlich ist.“ Nebenbei: „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ sind ein wunderbar schwammiger Begriff, über den Juristen trefflich streiten. Hier waren es übrigens auf Polizisten geworfene Steine. Berlin-Kreuzberg müsste demnach große Teile des Jahres zum G. erklärt werden, aber lassen wir das. Der Ausdruck ist interessant genug. Sprachlich gesehen entsteht ein G. erst, indem es zu einem solchen erklärt wird – siehe die willkürlich von der Polizei gezogenen Grenzen. In der linguistischen Pragmatik spricht man in so einem Fall von einem perlokutiven Sprechakt: Etwas geschieht dadurch, dass es gesagt wird. Es soll eine Wirkung erzeugt werden. Neusprech wird ja gern dazu verwendet, um Bedrohungen zu verharmlosen. Daher müsste die Gegend um die Rote Flora eigentlich Sicherheitszone heißen. Die Hamburger Polizei will aber nicht verharmlosen, sie will offensichtlich aufbauschen, das G. soll bedrohlich klingen. Warum? Wohl um eine Rechtfertigung dafür zu haben, dass dort die Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden und nun ein Ausnahmezustand gilt. Doch stellt sich die Frage, wie die Pflicht, einen Personalausweis vorzulegen verhindern soll, dass Polizisten mit Steinen beschmissen werden. Immerhin besteht zwischen den Zuständen „Ausweis vorlegen“ und „Steine aufheben“ nicht gerade ein ursächlicher Zusammenhang. Es ist auch unwahrscheinlich, dass sich die deutsche Polizei auf die vage Hoffnung verlässt, potenzielle Steineschmeißer würden von ihrem Vorhaben allein deswegen abgeschreckt, weil sie Identitätspapiere mitzuführen haben – beziehungsweise dass die Polizei glaubt, jemand, der Menschen mit Steinen bewerfen will, wäre gleichzeitig so rechtstreu, den geforderten Ausweis bei sich zu tragen. Bleibt also nur eine Schlussfolgerung: Die Ausweispflicht und die Feststellung der Identität dienen als Vorwand, um mal nach Herzenslust jeden ohne Grund durchsuchen und allen so richtig die Harke zeigen zu können. Das soll Stärke demonstrieren. Dabei wirkt es einfach nur hilflos und ist ein Beleg dafür, wie riskant die sogenannte Gefahrenabwehr ist. Siehe auch Schleierfahndung.

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18 Kommentare

  1. Wenn ich einen Pflasterstein auf einen Menschen werfe – ob Polizist oder nicht -, dann kann es durchaus sein, dass dieser getötet wird oder dauerhafte Schäden davon trägt. Wenn das keine Straftat von erheblicher Bedeutung ist, was denn dann? Wir sprechen hier doch nicht von Kieseln! Ob die genannten Maßnahmen dazu geeignet sind, letzteres zu verhindern, bleibt davon natürlich unbenommen. Wir sollten aber trotzdem sachlich bleiben.

  2. Es gibt in de keine Mitführungspflicht. Ein Personalausweis muss nur besessen, aber nicht mitgeführt werden.
    Dass Bullen einen daraus aber häufig einen Strick drehen wollen, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
    Bullenstaat.

  3. Man fragt sich überhaupt: Wer ist da gefährdet?

    Angesichts des Polizeieinsatzes generell bei Demonstrationen – wenigstens diesbezüglich können die Behörden ja leider auf die Unreflektiertheit der meisten BürgerInnen wie der gezielten Manipulation durch einige Pseudo-Medien setzen – und nun auch speziell in Hamburg bleiben ohnedies viele Fragen offen.

    WIe zum Beispiel diese hier: Warum gehen die Polizei-Einsatzkräfte überhaupt dahin? Und wenn sie dahin müssen: Warum provozieren diese Einsatzkräfte überhaupt diese Eskalationen, indem sie Einsatz-Barrieren errichten (also sich breit aufstellen und eine Kampflinie bilden), während sie sich mit Knüppeln und anderen Waffen den freien, ihre Grundrechte ausübenden Bürgern gegenüberstellen? Abgesehen von dem Umstand, dass auch ‘Agent Provokateur’ eingesetzt wird, wie es die ‘Kritischen Polizisten’ längst eingeräumt und beklagt haben…

    Welche Seite erzeugt also die eigentliche Gefahr? Und was verteidigen die Polizisten da überhaupt in dieser Gefahrenzone? Den Rechtsstaat? Das Gemeinwohl?

    Der Neo-Liberalismus, also diese Raubzugs-Kapitalismus-Agenda zur Demontage aller demokratischen Sozial- und Rechtsstaats-Prinzipien, hat uns alle gut am Wickel. Und leider lassen sich unsere Polizei-Kräfte als Schlägertrupps missbrauchen. Hierzulande gegen eigene Bürger. Woanders sind es usnere Soldaten, die für die Macht- und Geldinteressen von Staatsverbrechern ihr Leben lassen.

    Gefahrengebiet? Ja, der Überwachungs- und Polizeistaat ist längst keine Drohung mehr. Unser Land ist allüberall ein Gefahrengebiet angesichts der Entmachtung des Souveräns, des Bürgers, durch staatliche Behörden und Dienste, die ihrem eigentlichen Auftrag, uns und dem Gemeinwohl zu d i e n e n, nicht mehr erfüllen. Es ist überfällig, dass sich die Bürger wehren und hoffentlich endlich mal Unterstützung von i h r e n Beamten erhalten. Gegen Verbrecher am Gemeinwohl, die mittlerweile unsere Behörden gegen uns alle und gegen unsere Demokratie verwenden.

  4. @Stefan
    Natürlich handelt es sich bei einer versuchten (schweren) Körperverletzung um eine Straftat, aber die erhebliche Bedeutung ist dabei sehr subjektiv. Würde jede Straftat dieser Art eine erhebliche Bedeutung zugemessen, müsste man die Bereiche suchen, wo es KEINE G. gibt. Ob da nun geworfen, gestochen, geschossen, geprügelt oder getreten wird, sollte ja keinen Unterschied machen. Und das passiert allein in HH immer irgendwo. Aber wenn sich Jugendbande A mit Jugendbande B die Kettenschlösser um die Rübe ballert und einer nicht mehr aufsteht, hat das irgendwie andere Konsequenzen.

    Und was ist mit Straftaten, bei denen der Staatsschutz ohnehin aktiv wird? Sobald ein Gericht, ein Konsulat, die Zweitwohnung eines Bürgerschaftsmitglieds sein Onkel mit Farbe beschmiert wird, sind die Jungs zuständig. Dabei ist das meist nicht mehr als Sachbeschädigung. Aber wenn man die richtige Sache beschädigt, kann das natürlich in einigen Köpfen auch eine Straftat von erheblicher Bedeutung sein. Man kann es aber auch dazu machen.

    Wenn ICH etwas von “erheblicher Bedeutung” höre, kommen da ganz andere Bilder in den Sinn. Eher die Ereignisse, wofür diese Schnellverfahren-Gefahrenbereichs-Chose eigentlich geplant war. Also sowas wie Terroranschläge und andere Katastrophen, bei denen man auf die Schnelle Ordnung herstellen muss, um Menschenleben zu retten und Täter dingfest zu machen bzw. Plünderer, Vergewaltiger und Brandschatzer im Zuge dieser Katastrophen. Das war eher nicht dazu gedacht, gemütlich spazierenden Menschen, deren Nase, Kleidung, Hautfarbe, Tattoos, Haarlänge oder Buttons einem nicht gefallen, zu gängeln.
    Nicht mal die Polizei glaubt, dass durch die Kontrollmöglichkeiten in diesem Gefahrenbereich irgendetwas aufzuklären oder zu verhindern ist. Sie missbrauchen dieses in echten Gefahrensituationen durchaus brauchbare Werkzeug für reine Schikane. Das ist dumm und schadet der Sache, sowie dem Ansehen der Polizei.

    Hugo

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