Härte des Rechtsstaats, volle

Im Gegensatz zum Polizeistaat schränkt der Rechtsstaat die Polizeigewalt ein. Die Bürgerinnen und Bürger sind in ihm gegen staatliche Übergriffe geschützt und genießen zahlreiche Rechte, darunter das Demonstrationsrecht. Die H. des Rechtsstaats besteht also darin, dass sich der Staat und seine Organe an Recht und Gesetz halten. Wenn jetzt H. gegenüber Menschen gefordert wird, die für mehr Klimaschutz demonstrieren, bedeutet das demnach eigentlich, dass die Polizei das Demonstrationsrecht derjenigen durchsetzt, die mehr Klimaschutz fordern. Leider ist das Gegenteil der Fall. Demonstranten und Demonstrantinnen werden beispielsweise mal eben verfassungswidrig in → Präventivhaft genommen, noch bevor sie überhaupt demonstrieren konnten. An Gesetzen, die so etwas erlauben, zeigt sich daher vielmehr die Schwäche eines Rechtsstaats und nicht seine Stärke. Daher haben solche Gesetze vor Verfassungsgerichten auch einen eher schweren Stand, wenn sie denn überprüft werden. Entlarvt wird diese angebliche H. auch sprachlich: durch die gern verwendeten attributiven Adjektive ganz und voll oder durch den All-Quantor mit aller H. Denn natürlich gibt es keine halbe H. Es handelt sich hier lediglich um eine hyperbolische und somit überflüssige (pleonastische) Verstärkung, denn eine halbe oder auch eine dreiviertel H. wäre ja schon eine Schwäche. 

Danke an Max für den Vorschlag!

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3 Kommentare

  1. Danke fürs erklären.
    Schön das du dir wieder Zeit nimmst hier zu schreiben. Kann das bitte anstatt Wetter nach der Tagesschau vorgelesen werden?

  2. Schön

    Dito, wahrlich angenehm, von hier aus wieder des Öfteren rss-gefüttert zu werden.

    btw: ganz tief unten auf den hiesigen Seiten prangt

    neusprech.org, Stolz präsentiert von WordPress.

    Welcher Stolz wird denn dort präsentiert?

  3. Lösungen für “Stolz präsentiert” und anderes werden beispielsweise unter Goggel: “Child Theme erstellen” angeboten; auch für nicht Technikversierte möglicherweise hilfreich.
    Gruß aus HH, Hans Jürgen G.

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