Präventivhaft

Auch → Unterbindungsgewahrsam. Klingt, als würde die P. Verbrechen vorgebeugen. Tut sie nicht. Noch dazu werden dabei Grundrechte ignoriert. Präventiv stammt vom lateinischen praevenire und bedeutet „überholen, übertreffen oder zuvorkommen“. Es wird allgemein als vorbeugen verstanden und wegen seiner positiven Wirkung geschätzt. Denn vorbeugen ist besser und billiger als heilen. Zumindest in der Medizin. Sich häufiger die Hände zu waschen, um seltener krank zu werden, nutzt nicht nur. Es schadet auch nicht, wenn es denn doch mal nicht funktioniert, und man trotz gewaschener Hände eine Grippe erwischt. Bei der Kriminalität ist dieser Zusammenhang nicht ganz so einfach. Doch leider greift auch dort dieses Konzept inzwischen um sich.

CC-BY-NC 2.0 Simon Zamora Martin
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Das deutsche Strafrecht kennt keine Bestrafung von Taten, die noch nicht begangen wurden. Es soll strafen und auf diese Art abschrecken. Es soll nicht vorbeugen. Daher gibt es im Strafgesetzbuch keinen → Gefährder, schließlich hat ein solcher noch nichts getan. Aus dem gleichen Grund existiert im Strafrecht auch keine P. Die haben sich Politiker ausgedacht, um Wählern das Gefühl zu geben, dass sie etwas für deren Sicherheit tun. Sie wollen damit → Handlungsfähigkeit beweisen. Immerhin klingt es gut, dass Straftaten vorgebeugt werden soll.

Doch sollte schon stutzig machen, wie kreativ in diesem Zusammenhang eindeutige Ausdrücke wie Gefängnis und Verhaftung vermieden werden. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann spricht lieber von Freiheitsentziehung, Ingewahrsamnahme oder noch versteckender von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Wenn sich jemand so sehr bemüht, nicht zu sagen, was er meint, ist das, was verborgen werden soll, garantiert nicht nett. Der Ausdruck P. ist bewusst verschleiernd, er soll verdecken, was hier passiert.

Denn bei der P. kommt jemand ins Gefängnis, für dessen bösen Willen es keine Beweise gibt. Es gibt nur Hinweise, Annahmen, einen Verdacht. Das wäre schon schlimm genug. Aber den Betroffenen soll auch kein ordentlicher Prozess gemacht werden, um diesen Verdacht zu prüfen. Sie sollen nicht die Chance bekommen, in einem rechtsstaatlichen Verfahren aufzutreten und sich zu verteidigen. Die Vermutung, dass sie unschuldig sein könnten, die eine Basis des Rechtsstaates ist, gilt für sie nicht. Es geht nur darum, sie eine Weile aus dem Verkehr zu ziehen.

Das aber wirft gleich mehrere Fragen auf: Warum wird, wenn diese Menschen wirklich einen Anschlag vorhaben, nicht solange gegen sie ermittelt, bis es genug Beweise gibt, um sie dafür zu bestrafen? Immerhin ist bei schweren Taten bereits der Versuch strafbar. Warum werden sie, wenn sie so gefährlich sind, nicht dauerhaft überwacht? Warum kommen sie nicht in Untersuchungshaft? Denn die kennt das Prozessverfahrensrecht sehr wohl. Wenn jemand zu fliehen droht, der dringend verdächtig ist, kann er ins Gefängnis kommen, bis genug Beweise gegen ihn gesammelt wurden und er angeklagt werden kann. Übrigens genügt es bereits, Mitglied einer Terrorgruppe zu sein, um in Untersuchungshaft genommen werden zu können – Terrorismusverdacht ist ein „besonderer Haftgrund“.

Wozu braucht es also überhaupt eine P.?

Die böse Ahnung: Weil sie weniger aufwändig ist, als die Ermittlungen und die Überwachung. Im besten Fall, so das Kalkül, können die Betroffenen gleich ins Ausland abgeschoben werden. Dabei löst die P. das Problem nicht. Denn irgendwann muss der → Gefährder ja doch wieder freigelassen oder eben woanders hingebracht werden. Wenn er wirklich gefährlich ist, bleibt er es anschließend weiterhin. Wenn er jedoch nicht gefährlich ist und es nie war, wurde einem unschuldigen Menschen ohne rechtsstaatliche Prüfung das nach seinem Leben und seiner Würde höchste Gut genommen, die Freiheit.

Neusprech-Unworte des Jahres 2016

Die Unworte des Jahres 2016? Hier sind unsere. Die am meisten gelesenen Begriffe im Neusprechblog waren im vergangenen Jahr in dieser Reihenfolge:

1. Richteramt, Befähigung zum
2. Säuberung
3. Kaufzurückhaltung
4. Probewirkbetrieb
5. Dateninseln
6. Gastrecht
7. Verfügbarkeitsmanagement, dynamisches
8. Herkunftsstaat, sicherer
9. Sicherheitslücke
10. Technikoffensive

Aufgelistet sind nur die neuen Begriffe des jeweiligen Jahres. Der Ausdruck alternativlos erscheint daher nicht, obwohl er bisher noch jedes Jahr einen der vorderen Plätze belegte.
Das Unwort des Jahres des gleichnamigen sprachkritischen Projektes war 2016 der Volksverräter.

Distanz-Elektroimpulsgerät

Elektroschockpistole, Verzeihung, Distanz-Elektroimpulsgerät der Polizei Berlin

Technisch klingende Umschreibung für Waffen, die aufgrund ihrer markerschütternden Wirkung umgangssprachlich als Airtaser, Elektroschocker oder zutreffenderweise als Elektroschockpistole bezeichnet werden. Rechtlich sind es Waffen, wie auch die Berliner Polizei schreibt, da sie zwei Elektroden bis zu zehn Meter weit schießen. Normalen Menschen ist es verboten, solche Elektroschockpistolen zu besitzen, da sie so gefährlich sind. Polizisten dürfen sie tragen. Aber die Behörde bevorzugt offensichtlich verschleiernde Ausdrücke, wenn es um ihren Einsatz geht. Sie sollen ein „ergänzendes Distanzeinsatzmittel“ sein, das in seiner Wirkung „zwischen dem Reizstoffsprühgerät und der Schusswaffe“ liegt – somit harmloser ist als die herkömmlichen Pistolen. Etwas weniger lebensgefährlich als Geschosse im Kaliber neun Millimeter mögen sie ja sein, ungefährlich sind sie nicht.

Wie würde angesichts dessen wohl ein Dialog vor Gericht aussehen, falls der Einsatz dieser Waffen zu Problemen führt?
Richter: Was haben Sie mit dem Mann gemacht?
Polizist: Ich habe ihn nur ein wenig, äh, elektroimpulst…
Richter: Also haben Sie ihn geblitzdingst, oder was?

Die Betonung auf Gerät und Elektroimpuls ist technisch nicht falsch, angesichts der Wirkung aber geradezu irreführend. Dieser Technizismus lenkt davon ab, dass Elektroschockpistolen von Organisationen wie Amnesty International als lebensgefährlich und als Folterinstrument kritisiert werden.

Mit Dank an Frank K. für den Fund.

Kampf, kultureller

Im Gespräch mit dem „Spiegel“ forderte Sigmar Gabriel:

„Wenn wir den Kampf gegen den Islamismus und den Terrorismus ernst meinen, dann muss es auch ein kultureller Kampf werden“

Offenbar meint er damit, dass nicht nur Polizei und Militär etwas gegen Islamismus und Terrorismus tun sollen, sondern alle – wobei Gabriel unfairerweise offen lässt, wer eigentlich mit → wir gemeint ist und ob das → wir hier bestimmte Bevölkerungsteile ausschließt oder einschließt.

Gabriels kultureller K. erinnert damit zum einen an den „Kulturkampf“ des 19. Jahrhunderts, der vor allem eine ideologisch-politische Auseinandersetzung zwischen dem Staat und der katholischen Kirche war, beziehungsweise zwischen liberalen und konservativen Politikern. Wahrscheinlich meint Gabriel auch diesen ideologisch-politischen Aspekt, wenn er vom „Zusammenhalt der Gesellschaft“ spricht.

Sein K. erinnert aber vor allem an Samuel P. Huntingtons Buch „Kampf der Kulturen“ (Originaltitel: Clash of Cultures) von 1996, in dem Huntington von neuen Machtblöcken in der Welt spricht, die kulturell definiert sind und sich angeblich unversöhnlich gegenüberstehen, insbesondere der westliche, der islamische und der chinesische Kulturblock. Huntingtons Thesen sind umstritten, dient Religion doch vielen Aggressoren nur dazu, ihre wahren Ziele wie Einfluss, Macht oder Geld, zu verstecken. Auch ist Terrorismus ein Angriff auf die Werte aller Menschen und damit in erster Linie ein Verbrechen, das alle betrifft, egal welcher Religion sie anhängen.

In diesem Sinn ist Gabriels K. eine gefährliche Verschleierung der tatsächlichen Probleme, wenn zu seinem Konzept gehört, dass der Staat Moscheen verbieten soll, wie Gabriel es fordert. Es ist wichtig, jenen Einhalt zu gebieten, die Volksverhetzung predigen oder zu Gewalt aufrufen; aber das Verbot von Moscheen scheitert hoffentlich an der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit. Dieses Grundrecht soll dafür sorgen, dass niemand diskriminiert wird, auch kein Moslem.

Dazu ein Zitat von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der Regierungssprecher twitterte:

Merkel sei „überzeugt, dass auch der notwendige entschlossene Kampf gegen den Terrorismus es nicht rechtfertigt, Menschen einer bestimmten Herkunft oder eines bestimmten Glaubens unter Generalverdacht zu stellen“.

Fakten, alternative

Von Fakten spricht man im Deutschen meist im Plural. Das Wort kommt vom lateinischen Partizip factum ‘getan, geschehen’ und Realität setzt sich eben aus vielen Fakten zusammen. Natürlich wählt jeder – auch Politiker und Journalisten – aus der Unzahl von Fakten aus, wenn er eine Geschichte erzählt. Niemand könnte alle Fakten verarbeiten, daher sind menschliche Wahrnehmungsorgane und menschliche Gehirne vor allem Filter, die nach den für sie relevanten Informationen suchen.

Und natürlich ist es problemlos möglich, durch die Auswahl einzelner Fakten oder durch das Weglassen bestimmter Fakten zu täuschen. Dafür wird im Englischen seit einiger Zeit das Wort „paltering“ verwendet, wofür es noch keine wirklich gute deutsche Entsprechung gibt. Durch „paltering“ getäuscht zu werden, hat denselben Effekt wie belogen zu werden.

Darum aber geht es bei den alternativen F. nicht, auch wenn der Begriff genau das gerne nahelegen würde. US-Präsidenten Donald Trump hatte für jeden offen sichtbare Fakten geleugnet. Sein Pressesprecher Sean Spicer bezeichnete anschließend jeden, der auf diese Fehler hinwies, als Lügner. Und Kellyanne Conway, Beraterin Trumps, behauptete dann zur Rechtfertigung, Trump habe alternative F. genutzt.

Hat er nicht. Er hat gelogen und die Realität geleugnet. Der Unterschied zwischen der Auswahl einzelner Punkte aus einer Menge von Fakten und der bewussten Leugnung aller Fakten ist für manche Menschen offenbar so klein, dass sie ihn nicht mehr wahrnehmen. Nur so ist es erklärlich, wie jemand ganz im Sinne Orwells eine Lüge als alternative F. bezeichnen kann. Nur für den, der Unwissen und Ignoranz für Stärke hält, werden Lügen zu alternativen F.