Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige

Technizismus; beschreibt mit bürokratischen Aufwand und vermeintlicher Genauigkeit (Pseudo-Präzisismus) den Vorgang, aber nicht die Konsequenz, die daraus folgt. So wie die Wirkmittel und →Wirkfunktionen der Bundeswehr zwar zugeben, dass sie irgendwie wirken, dabei aber verschweigen, dass die erwünschte Wirkung darin besteht, Menschen zu töten. Ähnlich ist es hier, denn in der U. werden Ausreisepflichtige nur zu einem Zweck untergebracht: Um sie so lange einzusperren, bis sie gegen ihren Willen in ein anderes Land abgeschoben werden können. Damit ist die U. ein Abschiebegefängnis, auch wenn der Europäische Gerichtshof 2014 urteilte, dass Abzuschiebende nicht zusammen mit Straftätern im Justizvollzug sitzen dürfen und dass sich ihre Haft von der Strafhaft unterscheiden muss. Daher dürfen sie telefonieren und im Netz surfen, aber ein Gefängnis ist es trotzdem. Das nordrhein-westfälische Innenministerium gesteht das auch ein, zumindest in der Überschrift einer Mitteilung, in der von Abschiebungshaft die Rede ist und nicht von Abschiebungsunterbringung.

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