Abschiebe-Saboteur

Bösartige und verunglimpfende Worterfindung des CSU-Politikers Alexander Dobrindt. Nach dessen Logik ist derjenige, der den Abschiebebescheid einer Ausländerbehörde von einem Gericht auf Korrektheit prüfen lässt ein A., da er damit eine Abschiebung verzögert oder verhindert. Unterstellt, dass Menschen, die Grundrechte in Anspruch nehmen und staatliches Handeln von einer unabhängigen Stelle kontrollieren lassen, die öffentliche Ordnung gefährden. Behauptet, dass sie das nur täten, um gefährliche Menschen im Land zu halten und um deutsche Gerichte gezielt zu überlasten. Ignoriert, dass jeder Mensch in Deutschland laut Paragraf 19 Grundgesetz das Recht hat, Bescheide einer Behörde anzuzweifeln. Diffamiert den Berufsstand des Rechtsanwaltes, da er nahelegt, Anwälte würden solche Mandate mit dem Ziel annehmen, die öffentliche Ordnung sabotieren und also zerstören zu wollen. Blendet die Tatsache aus, dass dann auch jeder andere Bescheid einer Behörde klaglos hingenommen werden müsste. Klagen gegen Bußgeldbescheide wegen Falschparkens wären nach dieser verdrehten Rechtsauffassung Verkehrs-Sabotage und Klagen gegen falsche Renten- oder Hartz-IV-Bescheide Sozialkassen-Sabotage. Verschweigt bewusst, dass jährlich viele Hunderttausende solcher Klagen gegen alle möglichen Bescheide vor Gerichten landen und Klagen gegen Asylbescheide nur einen winzigen Bruchteil davon ausmachen. Fordert indirekt, dass Asylsuchenden und Flüchtlingen die Grundrechte aberkannt werden sollen, die jedem Menschen zustehen. Siehe zu dieser Idee auch das → Feindstrafrecht. In dem ohnmächtigen Bemühen, Rassisten als Wähler zu gewinnen, untergräbt Dobrindt mit diesem Neusprech das Vertrauen in Grundrechte, Grundgesetz und Rechtsstaat. Nach seiner Logik ist er damit nicht etwa nur jemand mit einer absurden Meinung, sondern ein Demokratie-Saboteur.

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