Der Tierschutz schützt die Tiere, der Jugendschutz die Jugend, der Verfassungsschutz die Verfassung (zumindest soll er das). Der V., der schützt dann natürlich die … Moment. Vielleicht fangen wir noch einmal an. Hier, mit dem Zitat von Innenminister Hans-Peter Friedrich: “Wir sind uns einig, dass wir vor allem im Bereich der Bahnhöfe als besonders neuralgischen Punkten der Videoschutz verstärkt werden muss.” Gemeint ist mit diesem etwas verunglückten Satz natürlich Videoüberwachung – die in erster Linie nach Überwachung klingt und damit nicht sehr heimelig. Der V. ist also ein Euphemismus, eine beschönigende Umschreibung. Aber das ist leider noch nicht alles. Denn Videoüberwachung taugt lediglich dazu, dank eventuell vorhandener Bilder die Täter schneller zu ermitteln – hinterher, nachdem etwas passiert ist. Etwas verhindern, also schützen, können Videokameras nicht. Der Innenminister verspricht mit dem V. etwas, das weder eine Videokamera noch ein Innenminister halten kann. Man darf deswegen wohl auch sagen: Er lügt. Und dabei hat der Wahlkampf noch gar nicht begonnen.
Mit herzlichem Dank an Martin H., dem der Begriff aufgefallen war.
Den festen Glauben an einen V. gibt es beispielsweise in Fulda (Dank an Maximilian P.), außerdem in Elmshorn, Aachen und sogar seit 2007 schon Bochum (dank an Fefe).
Ursprünglich veröffentlicht im Mai 2013. Update Juli 2015
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