Tötung, gezielte

Eigentlich staatlich sanktionierter Mord, daher Umbringen eines Menschen ohne gesetzliche Rechtfertigung und insofern ein Euphemismus. Schon die Wortwahl zeigt, wie klar sich die Beteiligten darüber sind, dass ihr Verhalten irgendwie nicht in Ordnung ist: gezielt soll nahe legen, dass der oder die Täter a) schon ganz bestimmt den Richtigen treffen werden, und dass er oder sie b) wissen, was sie tun. Tötung dann ist der Versuch, das Ganze so sachlich wie nur irgend möglich darzustellen und gleichzeitig Rechtsstaatlichkeit zu simulieren. Denn die gezielte T. ist eine Analogiebildung. Gibt es doch nur einen anderen Zusammenhang, in dem das ungewöhnliche Substantiv verwendet wird, im Strafgesetzbuch, bei der fahrlässigen Tötung. In jedem anderen Kontext spricht man nicht von Tötung, sondern von Töten.

Spätestens die Ausflucht der Töter (?) offenbart, wie absurd das Vorgehen ist. Wirkt es doch hilflos bis lächerlich, wenn mächtige Staaten wie Israel und die USA argumentieren, es sei ein Akt der Selbstverteidigung, Menschen zu erschießen, statt sie vor ein Gericht zu stellen – Notwehr also. Dabei ist Notwehr nur dann eine, wenn auf einen aktuellen Angriff reagiert wird und zwar adäquat – daher nur mit der Gewalt, die notwendig ist, um ihn zu stoppen. Wer mehr tut, macht sich strafbar. Wer zuschlägt, obwohl es gerade gar keinen Angriff gibt – egal, was in der Vergangenheit geschah –, wird selbst zum Angreifer. Auch die Gerechtigkeit, von der dann gern die Rede ist, macht es nicht besser. Denn mit dem Recht – dem über Jahrhunderte ausgehandelten Kodex des Zusammenlebens – hat sie nichts zu tun. Siehe auch: Rettungsschuss, finaler und Feindstrafrecht.

Halten wir es daher lieber mit dem Satiriker Wiglaf Droste: „Selbst wer schlicht ist, muss erkennen / Mörder soll man Mörder nennen.“

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23 Kommentare

  1. Klar, da wird gezielt einer gesucht, den man so aufbaut, dass jeder an eine Not ihm gegenüber glaubt, gegen die man sich schließlich zu Wehr setzen dürfe. Mit Fahrlässigkeit oder Versehentlichkeit hat das nichts zu tun. Denn dass die Not eine sachliche Grundlage hat, wurde in keinem Gerichtsverfahren transparent und beweiskräftig dargelegt. Insofern darf man infrage stelle, ob überhaupt irgendeine Not bestand. Dieser Euphemismus versucht einen Mord zu legitimieren. Die Todesstrafe ist fragwürdig genug, aber einen Menschen umzubringen, ohne ihm ein Gerichtsverfahren zuzugestehen, ist eine der unethischsten Ideen der letzten Jahre. Es ist abscheulich, dass soetwas heutzutage salonfähig ist.

  2. Man darf aber Konzepte, die innerhalb eines Staates gelten, nicht mit Konzepten durcheinanderbringen, die zwischen Staaten, oder eben zwischen Staaten und nicht an Staaten gebundene Gruppen wie al-Qaida existieren.

    Mord, Notwehr, fahrlässige Tötung und alles was so im Strafgesetzbuch steht sind Dinge, die Bürger innerhalb eines Staates miteinander machen; dort wird auch durch Gerichte eindeutig entschieden, was legal ist und was nicht. Insbesondere ist Gewalt dort meistens illegal, weil der Staat selbst das Gewaltmonopol für sich beansprucht.

    Aber zwischen Staaten ist die Lage unklarer. Staaten könne Kriege führen, dabei werden Menschen getötet, gezielt und auch ungezielt (wenn man nicht so genau weiß, wen man da gerade tötet). Das ist sogar dann “legal”, wenn es nicht in einer Notwehrsituation gemäß dem deutschen Strafgesetzbuch passiert. Und das “Tötung” zu nennen halte ich nicht für einen Euphemismus. Eher im Gegenteil, denn es gibt sehr viele euphemistischere Begriffe für der das Sterben von Menschen im Krieg. Dass der Begriff “Töten” besser sein soll halte ich für weit hergeholt, das ist ja gar kein richtiges Wort sondern nur ein substativiertes Verb und hat nicht mal ein Plural.

    Wenn im Zusammenhang mit Bin Laden von “Notwehr” gesprochen wird, ist das auch auf höherer Ebene zu verstehen: Al-Qaida hat die USA angegriffen, und droht ständig und unmittelbar mit weiteren Angriffen. Und da es kein übergeordnetes Gewaltmonopol gibt, dass die USA vor al-Qaida beschützen kann, müssen sie sich selbst mit Mitteln des Krieges wehren, und das schließt eben ein dass Kämpfer oder vermeintliche Anführer der Gegenseite einfach mal getötet werden.

  3. Sehr geehrter Daniel9000,

    eine gute Argumentation – wenn man akzeptiert, dass der Umgang von Staaten miteinander auf anderen Menschenrechten basiert als der von Bürgern untereinander und wenn man das “einfach mal” ignoriert :). Allerdings fehlt ein Aspekt: Warum muss es die “Tötung” sein? Warum muss sie überhaupt im Arsenal eines Staates sich befinden? Was war an den Nürnberger Prozessen, um ein historisch bekanntes Beispiel zu nennen, so schlecht?

    Beste Grüße
    Kai Biermann

  4. Ich kann mich Herrn Biermann nur anschließen.
    Wir haben lange und hart dafür gekämpft um zumindest einige Grundrechte international festzuschreiben, u.a. auch das recht auf Leben. Auch wenn ich der festen Ansicht bin das kein Mensch und vor allem kein Staat, sich anzumaßen hat über Leben und Tod eines Anderen zu enscheiden hätte es, wenn die amerikanische Volksseele schon nach Blut hungerte, wenigstens eines internationalen Verfahrens bedurft um ein Todesurteil zu sprechen.

  5. Das Menschenrecht auf Leben gilt doch aber nur uneingeschränkt, solange selbst keine Aggression von einem ausgeht, denn in dem Fall steht das Recht gegen das Recht auf Leben von jemand anderem. Wenn von jemandem tödliche Gewalt ausgeht, dann ist es legitim ihn aufzuhalten, und zwar wenn nötig ebenfalls mit tödlicher Gewalt.

    Und das gilt zwischen einzelnen Personen genauso wie zwischen Staaten.

    Natürlich nur, bis die Gefahr gebannt ist. Wenn der Täter verhaftet ist und keine Gefahr mehr von ihm ausgeht, _dann_ verdient er einen fairen Prozess. Und selbst bei einer Verurteilung ist zu bezweifeln, ob es mit dem Recht auf Leben vereinbar ist ihn hinzurichten.

    Das hat aber alles nichts mit dem zur Selbstverteidigung eventuell notwendigen Töten zu tun. Daher ist es auch falsch davon zu sprechen, dass durch den Tod Bin Ladens “der Gerechtigkeit Genüge getan” wurde, denn Gerechtigkeit erfordert in unserer rechtsstaatlichen Gesellschaft ein Urteil.

    Man kann nun bemängeln, dass die USA Bin Laden gleich erschossen haben und nicht versucht haben ihn gefangen zu nehmen. Aber ich halte es für vermessen, andere dafür zu kritisieren, wie sie etwas gemacht haben, das man selber auch nicht besser hingekriegt hätte. Die USA haben jahrelang versucht ihn zu fassen, und nichts hat andere Staaten, die ebenso von al-Qaida bedroht sind, daran gehindert, es ebenfalls zu versuchen. Es ist also glaubhaft, dass eine Tötung die einzige Möglicheit war Bin Laden aufzuhalten; letztendlich ist ja auch nachvollziehbar, dass eine Verhaftung wohl riskanter gewesen wäre als ein schneller Kopfschuss.

  6. Witzig. Ihr schreibt ja gerade so als ob dieser Vorfall so stattgefunden hat…

    Bin Laden ist seit 2001 tot. Wen hat man also in einem pakistanischen Militärsperrgebiet (!) so dilletantisch “erschossen”, um die dumme Masse mal wieder am Nasenring zu packen? Sicher nicht Bin Laden.

    Ich denke, dass niemand erschossen wurde und das ganze nur ein Schaustück war. Zu welchem Zweck wird sich noch herausstellen…

    Aber abgesehen davon ist es doch befremdlich, dass sich die Leute (Merkel z.B.) über Hinrichtungen “freuen”. Die Verrohung scheint weit fortgeschritten zu sein…

  7. Eigentlich staatlich sanktionierter Mord
    Das würde ich mal als falsch ausgedrückt bezeichnen. Ein Mord ist eine Tötung aus niederen Beweggründen (z.B. Habgier, Mordlust, usw.). Ein Triebtäter wird meistens nicht wegen Mord angeklagt, sondern wegen Totschlag, da man bei einer psychischen Störung nicht zwangsweise von niederen Beweggründen ausgeht.
    Ähnlich verhält es sich bei Soldaten. Diese Töten auf Befehl, also nicht aus niederen Beweggründen. So zumindest der Regelfall. Ebenso gibt es für den Soldaten im Einsatz keine Notwehr. Eine Grundlage für die Notwehr ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Werde ich mit Faustschlägen angegriffen, darf ich mich nicht mit einem Knüppel wehren. Dies ist keine Notwehr.
    Wie sollte man aber in einem Krieg die Verhältnismäßigkeit der Mittel wahren? Werde ich mit Panzern angegriffen, darf ich mich nur mit Panzern wehren. Und wenn ich gerade keine da habe, sondern z.B. nur Flugzeuge, darf ich mich nicht verteidigen?

    Hier sind wir dann auch schon an dem Punkt angelangt wo man nicht Äpfel mit Birnen vergleichen darf. Das Strafgesetzbuch geht davon aus das friedliches Zusammenleben die Regel und der gewaltsame Tod die Ausnahme darstellt. Deswegen die differenzierte Unterscheidung zwischen Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung usw.
    Im Kriegsfall sieht es genau anders rum aus. Der Tod ist hier die Regel und wird billigend in Kauf genommen. Im Kriegsfall spricht man selbst dann von Verteidigung, wenn eine Armee gerade einen Angriff startet. Sie verteidigt eine “größere Sache” (blöder schwurbeliger Ausdruck, bezeichnet man aber so). Sie verteidigen die Freiheit, die Grenzen ihres Landes, das Öl auf dem die Wirtschaft aufbaut oder sonst was. Die Amerikaner sagen also das sie die Freiheit ihres Landes gegen Terroristen verteidigt haben. Daher geschah der Angriff auf Bin Laden also im Rahmen der Verteidigung und wird so gerechtfertigt.

    Hier müssen nun einmal alle Kritiker ihre Sicht neu justieren. Es war keine Polizeieinheit die Bin Laden festnehmen sollte und ihn einem Gericht zuführen sollte. Wäre es eine Polizeieinheit gewesen, hätte man lang und ausdauernd über die Rechtmäßigkeit des Todes Bin Ladens diskutieren können.
    Die Amerikaner haben der Al Qaida jedoch den Krieg erklärt und haben Militäreinheiten eingesetzt. Im Krieg geht man davon aus das der Feind getötet wird. Da wird nicht zwangsweise unterschieden ob die Tötung in Notwehr geschah oder ob sie rechtmäßig war. Krieg bedeutet halt “Wir nehmen den Tod in Kauf. Auch von Unschuldigen, unbewaffneten oder unbeteiligten.”
    Wer sich jetzt aufregt das Bin Laden von einer Militäreinheit erschossen wurde, kommt meiner Ansicht nach 10 Jahre zu spät. Der Tod von Bin Laden und vielen anderen wurde mit der Kriegserklärung billigend in Kauf genommen.

    Will man nun eine moralische Diskussion starten, dann sollte man dies auch vor dem Hintergrund tun das beide Parteien, sowohl die USA als auch Al Quaida, sich gegenseitig den Krieg erklärt haben und Al Qaida keine Räuberbande ist die eine Tankstelle überfallen haben.

  8. Sehr geehrter Ralf,

    danke für Ihre Argumente, aber mein Problem ist, dass ich finde, dass es keinen Unterschied geben darf zwischen den Äpfeln und den Birnen – einfach weil ich Krieg für ein ziemlich idiotisches Konzept halte und nicht so richtig bereit bin, zu akzeptieren, dass es einen wie auch immer definierten gesellschaftlichen Zustand gibt, in dem es “billigend in Kauf genommen wird” – genauer aber das eigentliche Ziel ist – andere Menschen umzubringen. Und mit Verlaub: “Für das Vaterland” ist für mich kein “höherer Beweggrund”. Ich halte ihn für genauso niedrig wie jeden anderen.

    Sie dürfen mich dafür natürlich gern einen Idealisten schimpfen oder einen Pazifisten, aber ich hänge irgendwie an der Idee, dass es uns Menschen irgendwann gelingt, ohne kollektives Morden miteinander auszukommen.

    Um noch einmal den – zugegeben – von mir sehr geschätzten Wiglaf Droste zu zitieren: “Ach, wie soll man Mörder nennen? / Man zerfleddert nur die Wörter / Nennt man Militärs nicht Mörter.”

    Beste Grüße
    Kai Biermann

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