Mobilitätspartnerschaft

Instrument der deutschen Außenpolitik „zur Steuerung von Migrationsströmen“, wobei sich Ströme (Vorsicht Hyperbel!) eigentlich gar nicht steuern lassen. Bei dieser diplomatischen Form der Erpressung wird den betreffenden Staaten angeboten, dass ihre Bürger künftig leichter nach Deutschland einreisen können. Beispielsweise, indem Visagebühren wegfallen, mehr Visa erteilt oder auch längere Visa für Ausbildung und Studium in Deutschland vergeben werden. Auch Geld können die Länder von Deutschland bekommen. Im Gegenzug müssen sich die Regierungen verpflichten, illegal nach Deutschland eingereiste Bürger wieder aufzunehmen, wenn Deutschland sie abschiebt. Und sie müssen etwas gegen illegale Auswanderung tun, indem sie biometrische Daten ihrer Bürger sammeln und verwenden, oder ihre Grenzen stärker bewachen. Sowohl die Mobilität als auch die Partnerschaft verschleiern hier die tatsächlichen Zusammenhänge. Denn die M. soll, wie es in entsprechenden Abkommen heißt, nur die Mobilität „bestimmter Personengruppen erleichtern“, also nur die von ausgewählten Bürgern wie eben Studenten. Es geht nicht darum, allen mehr Möglichkeiten der Bewegung zu geben. Daher sind es vor allem Mobilitätsverhinderungs- oder auch Abschiebeabkommen. Genauso wenig sind diese Verträge Ausdruck einer Partnerschaft, also eine Vereinbarung zwischen Gleichberechtigten. Das reiche und begehrte Deutschland bietet armen Ländern Geld und mehr Bewegungsfreiheit für einige Bürger, wenn es sich aussuchen darf, wer einreist. Die Liste der M.-en zeigt das eindrücklich. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes hat Deutschland derzeit eine M. mit den Ländern Marokko, Tunesien, Jordanien, Moldau, Georgien und Armenien. Weitere werden verhandelt, unter anderem mit Kap Verde.

Herzlichen Dank an @gipfelsoli für den Hinweis.

Beteilige dich an der Unterhaltung

1 Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert