Fortschrittslücke

Wenn eine Regierung jahrelang an etwas arbeitet, sogar eine eigene Bundeseinrichtung und eine Kontrollbehörde dafür eingerichtet hat, es aber trotzdem kein Resultat gibt, dann benötigt sie offenbar Neusprech, um dieses Versagen zu kaschieren. Im Fall der F. geht es um die bislang vergebliche Suche nach einem möglichst sicheren Lager für radioaktive Abfälle, einem sogenannten Endlager. Um es zu finden, wurde eigens die Bundesgesellschaft für Endlagerung gegründet und dazu als Kontrollbehörde das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung geschaffen. Letztere liefert dann auch den nötigen Neusprech. Die F.  des Bundesamtes will ausdrücken, dass bei der Suche nach einem Endlager der entscheidende Fortschritt ausgeblieben ist, nämlich eines zu finden, oder auch nur einen möglichen Lagerort zu identifizieren. Bundesgesellschaft und Bundesamt haben also das, wofür sie gegründet wurden, nicht getan. Das als Lücke im Fortschritt zu bezeichnen und also kleinzureden, ist dreist. Verantwortlich dafür ist aber vor allem die Regierung, hat sie als Gesetzgeber doch festgelegt, dass dieser Fortschritt bis zum Jahr 2031 Zeit hat und das Lager selbst sogar erst ab 2050 genutzt werden soll. Je länger dieser Fortschritt ausbleibt und je größer diese Lücke wird, desto weniger Zeit bleibt am Ende aber für die Beteiligung der von dem Atommüll-Lager betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Vielleicht ist die F. daher ja sogar im Interesse der Regierung.

Vor allem aber ist sie ein Beispiel dafür, wie gern die Lücke in der politischen Sprache genutzt wird, um zu suggerieren, dass sich Probleme schnell lösen lassen. Wir hatten schon zu tun mit: → Schutzlücke, der → Sicherheitslücke und zahlreichen → Fähigkeitslücken (I, II, III) – neuerdings auch mit der Winterlücke bei der „Energiepreispauschale“.

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