Richteramt, Befähigung zum

Weichgespülte Form des sogenannten Richtervorbehalts. Schwere Eingriffe in Grundrechte müssen in Deutschland von einem Richter genehmigt werden. Das soll garantieren, dass Durchsuchungen und ähnlich unangenehme Dinge von einer Person überprüft werden, die unabhängig ist und nichts mit der Behörde zu tun hat, die in den Sachen anderer Leute schnüffeln will. Bürger sollen so vor staatlicher Allmacht und Willkür geschützt werden. Doch wird diese im Alltag bereits geringe demokratische Hürde bei vielen Überwachungsmaßnahmen noch weiter geschleift, eben durch die Befähigung zum R. Der Ausdruck ist bewusst irreführend, er meint eben keinen Richter und keine Richterin. Die aufgeblasene Bezeichnung für Volljuristen meint Menschen, die das erste und das zweite juristische Staatsexamen bestanden haben und damit als Anwalt oder eben auch als Richter arbeiten dürften, es aber nicht tun, sondern in einer Behörde beschäftigt und damit gerade nicht unabhängig sind. So genügt es beim Bundesnachrichtendienst, wenn ein Beamter der Behörde, der die Befähigung zum R. besitzt, Datenabfragen und Ähnliches genehmigt. Und beim Bundeskriminalamt, wenn jemand mit der Befähigung zum R. prüft, ob die Privatsphäre verletzt und mehr überwacht wurde, als das Gesetz erlaubt. Das Ganze ist also ein Placebo, um staatliche Übergriffigkeit zu verschleiern.

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6 Reaktionen zu "Richteramt, Befähigung zum"
6. März 2016 um 14:01
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7. März 2017 um 13:43
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