Ersatz-Personalausweis

Amtliches Dokument für jene Menschen, denen der Pass und der Personalausweis weggenommen wurden, um sie am Reisen zu hindern. Der Entzug des Ausweises soll dabei erreichen, dass sie auch nicht mehr in Staaten des Schengen-Raumes gelangen können. Denn von dort, so die Argumentation, könnten sie in andere Länder weiterfahren, um für islamistische Organisationen zu kämpfen. Da das Ausweisgesetz vorschreibt, dass jeder Deutsche einen Pass oder einen Ausweis zu besitzen hat, um zu belegen, wer er ist, müssen die Betroffenen irgendein Ausweispapier bekommen. Die beiden Gesetzentwürfe der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD sehen dafür den E. vor. Der aber ist kein Ersatz, da ihm eine wichtige Funktion des Ausweises – Grenzen überschreiten zu können –, fehlt. Er ersetzt den Ausweis also nicht, sondern stigmatisiert die Träger vielmehr. Mit dem E. sind sie für jeden Behördenmitarbeiter sofort als Terrorverdächtige erkennbar. Der E. ist ein Euphemismus. Für Terrorverdächtigenausweis.

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11 Kommentare

  1. Vor 75 Jahren hatten manche Menschen farbige Kennzeichen auf dem Mantel. Kommt alles wieder…

  2. Bitte machen Sie nicht solche Anspielungen. Ich weiß, dass sie nicht weit entfernt liegen, aber ich finde sie falsch. Terrorverdächtige sind denn doch noch etwas anderes, denke ich. Vielen Dank.

    Kai Biermann

  3. Kommt mir irgendwie bekannt vor…
    Wie sich die Geschichte doch immer wieder wiederholt: auch in der DDR gab es einen Ersatz-Personalausweis, den PM12, zu genau dem selben Zweck.

  4. Schöner Artikel. Leider ist die Aussage, es sei eine wichtige Funktion des Ausweises, Grenzen überschreiten zu können, falsch.
    Der Ausweis dient der Identitätskonstrolle. Damit kann ich bestätigen, dass ich die Person bin, die beim Staat registriert ist. Das hat mit Grenzüberschreitungen nix zu tun. Für das Überschreiten einer Grenze brauche ich traditionell eine Ausreiseerlaubnis in Form des Reisepasses (quasi ein Passierschein für Reisen).
    Diese Ersatzausweisdiskussion konnte nur deshalb hochkommen, weil einige Staaten auf das Erfordernis eines Reisepasses für Grenzüberschreitungen verzichten und den Ausweis genügen lassen, weswegen man sich was Neues überlegen muss, wenn man bestimmte Personen nun aber wirklich an der legalen Grenzüberschreitung hindern will…

  5. @Kai Biermann
    @Der Lohndepp

    Also, Kennzeichnungen auf der Kleidung würden schon Sinn machen; farbig müssten sie nicht sein. – Ich denke keinesfalls an Ereignisse von vor 70 Jahren und mehr, sondern an kürzlich stattgefundene und sich noch immer wieder ereignende.
    LTDR; Als Kennzeichnung für Terrorismussverdächtige dränden sich bei mir Fadenkreuze auf, gerne in Schwarzweiss.

    (* 1956)

  6. Man könnte es auch einen Grundrechtseinschränkungsausweis nennen. Passt zur Vorratsdatenspeicherung: Hier wird ohne Vorliegen einer konkreten Straftat, lediglich auf die Möglichkeit der Begehung einer solchen hin, ein Grundrecht eingeschränkt, und die rechtsstaatlich eminent wichtige Unschuldsvermutung faktisch aufgehoben. Ich halte das für nicht grundrechtskonform.

    Im Übrigen gehört “Terrorverdächtige” ins Wörterbuch des Unmenschen. Ist Terror ein Straftatbestand? Bildung einer terroristischen Vereinigung, Sprengstoffanschläge, Mordversuche, Mord, etc. sind Straftaten. Aber wenn der Personenkreis z.B. schon der ersten Straftat verdächtig ist, gibt es doch bereits Rechtsmittel, die der Staat ergreifen kann. Man spricht ja auch bei anderen Straftaten erst bei hinreichend konkretem Tatverdacht (und den entsprechenden Ermittlungen) von Verdächtigen. Dies scheint bei dem hier gemeinten Personenkreis aber nicht der Fall zu sein.

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