Tötung, gezielte

Eigentlich staatlich sanktionierter Mord, daher Umbringen eines Menschen ohne gesetzliche Rechtfertigung und insofern ein Euphemismus. Schon die Wortwahl zeigt, wie klar sich die Beteiligten darüber sind, dass ihr Verhalten irgendwie nicht in Ordnung ist: gezielt soll nahe legen, dass der oder die Täter a) schon ganz bestimmt den Richtigen treffen werden, und dass er oder sie b) wissen, was sie tun. Tötung dann ist der Versuch, das Ganze so sachlich wie nur irgend möglich darzustellen und gleichzeitig Rechtsstaatlichkeit zu simulieren. Denn die gezielte T. ist eine Analogiebildung. Gibt es doch nur einen anderen Zusammenhang, in dem das ungewöhnliche Substantiv verwendet wird, im Strafgesetzbuch, bei der fahrlässigen Tötung. In jedem anderen Kontext spricht man nicht von Tötung, sondern von Töten.

Spätestens die Ausflucht der Töter (?) offenbart, wie absurd das Vorgehen ist. Wirkt es doch hilflos bis lächerlich, wenn mächtige Staaten wie Israel und die USA argumentieren, es sei ein Akt der Selbstverteidigung, Menschen zu erschießen, statt sie vor ein Gericht zu stellen – Notwehr also. Dabei ist Notwehr nur dann eine, wenn auf einen aktuellen Angriff reagiert wird und zwar adäquat – daher nur mit der Gewalt, die notwendig ist, um ihn zu stoppen. Wer mehr tut, macht sich strafbar. Wer zuschlägt, obwohl es gerade gar keinen Angriff gibt – egal, was in der Vergangenheit geschah –, wird selbst zum Angreifer. Auch die Gerechtigkeit, von der dann gern die Rede ist, macht es nicht besser. Denn mit dem Recht – dem über Jahrhunderte ausgehandelten Kodex des Zusammenlebens – hat sie nichts zu tun. Siehe auch: Rettungsschuss, finaler und Feindstrafrecht.

Halten wir es daher lieber mit dem Satiriker Wiglaf Droste: „Selbst wer schlicht ist, muss erkennen / Mörder soll man Mörder nennen.“

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23 Kommentare

  1. Zitat: “Was war an den Nürnberger Prozessen, um ein historisch bekanntes Beispiel zu nennen, so schlecht?”

    Tja, die Angeklagten hatten keine Maschinenpistole, mit der sie den Richter bedrohten.
    Man konnte sich den Luxus leisten, einen Prozess zu führen.

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