Grundrechtsträger

Begriff des öffentlichen Rechts, der vom Bundesnachrichtendienst (BND) umgedeutet und missbraucht wird, um illegale Überwachung zu rechtfertigen. Der G. ist im juristischen Sinn jemand, der die Fähigkeit besitzt, Grundrechte zu tragen. Die einzige Fähigkeit, die es dazu braucht, ist, eine natürliche Person, also ein Mensch zu sein. Das heißt, jeder Mensch hat, sobald geboren (und im deutschen Recht sogar schon vorher) automatisch alle Grundrechte und wird von diesen geschützt. Der BND hingegen behauptet, dass Konstellationen existieren, in denen Menschen keine G. mehr sind. Beispielsweise, wenn zwei Menschen im Ausland telefonieren, die keine Deutschen sind. Ausländer haben nach Meinung des BND keine Grundrechte und dürfen grenzenlos überwacht werden. Außer dem BND ist allerdings niemand der Meinung, dass die Grundrechte nur Deutschenrechte sind. Noch absurder wird es, wenn Deutsche im Ausland für eine ausländische Organisation arbeiten, die von deutschen Behörden als terroristisch angesehen wird. Dann, so der BND, seien sie Funktionsträger dieser Organisation und damit keine G. mehr und dürften ebenfalls ausspioniert werden. Das Tragen wird hier zu einem bewussten Akt umgedeutet. Wer Grundrechte trägt, tut das nach Meinung des BND freiwillig und kann sich damit auch dagegen entscheiden und diese Rechte ablegen. Sämtliche Juristen außerhalb des BND halten das für völligen Unsinn. Der Bundesnachrichtendienst ignoriert vielmehr eigenmächtig die Grundrechte von Menschen, er ist ein Grundrechtsbrecher.

Übrigens: Die einzigen, die sich gegenüber anderen nach dem Gesetz nicht auf Grundrechte berufen können, sind die Beamten des Staates bei der Ausübung ihres Amtes. Grundrechte sind vor allem Abwehrrechte der Bürger gegen den sonst übermächtigen Staat. Mitglieder staatlicher Organe sind daher verpflichtet, die Grundrechte aller Bürger zu achten und zu schützen. Sie sind nach Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes Grundrechteverpflichtete. Sie können diese Rechte daher nicht als Abwehrrechte gegen andere Bürger einsetzen, sondern nur gegen den Staat selbst.

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13 Kommentare

  1. Maai,. Isch merk das erst getze!

    Wow, saiit Ihr groß geworden.

    Mit Fsacebook und allem

    Gratulation

    Ihr seid l.ocker auf dem ErvolksWehg

    Grüße und bis dann herzlichst Euer

    –>Not to publish

  2. Gern möchte ich sagen “Selten so viel Grütze gelesen”. Leider kann ich das nicht. Jedenfalls, was hier propagandistisch stumpf übergangen wird ist, dass die Aussage, Ausländer hätten nach Dafürhalten des BND keine DEUTSCHEN GRUNDRECHTE ABSOLUT KORREKT IST! Die deutschen Grundrechte sind nämlich genau das: DEUTSCH! Schließlich gilt ein jedes Grundgesetz ausschließlich innerhalb der territorialen Grenzen des jeweiligen Landes. Wenn jetzt einer fordert, die DEUTSCHEN Grundrechte müssten GLOBAL und für JEDEN gelten, ist das schlicht und ergreifend dumm.

    Das soll die Dumpfbacke dann bitte mal “dem Ausland” erklären, dass deren eigenen Grundrechte absolut den Deutschen zu weichen haben, damit den hirnrissigen Verschwörungstheorektikern, die am liebsten noch jedem IS-Terroristen, der einem Deutschen ohne Zögern den Kopf absägen würde, deutsche Grundrechte zugestehen möchten, genüge getan wird.

  3. Selbstverständlich haben auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit Grundrechte nach unserer Verfassung.

    Das gilt für viele Grundrechte, etwa das Fernmeldegeheimnis nach Artikel 10. Das Bundesverfassungsgericht hat beispielsweise dazu ausgeführt:
    „Der räumliche Schutzumfang des Fernmeldegeheimnisses ist nicht auf das Inland beschränkt. Art. 10 GG kann vielmehr auch dann eingreifen, wenn eine im Ausland stattfindende Telekommunikation durch Erfassung und Auswertung im Inland hinreichend mit inländischem staatlichem Handeln verknüpft ist.“ (BVerfGE 100, 313 (313))

    Vergleichbares gilt etwa für das Folterverbot, was sich aus Artikel 1 und Artikel 2 ableitet. Wenn zum Beispiel ein Geheimdienst Aussagen von Gefolterten oder Menschen, die Anzeichen für Folter bei Verhören haben, nutzen wollte, darf er das nicht, unabhängig davon, welcher Nationalität die betroffenen Menschen sind. Gleiches gilt etwa für deutsche Ermittler oder sonstige staatliche Stellen.

    Ich fürchte, Ihre Aussage, „Ausländer“ hätten keine Grundrechte, ist „Grütze“ und schlicht und ergreifend dumm.

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