Begriff des öffentlichen Rechts, der vom Bundesnachrichtendienst (BND) umgedeutet und missbraucht wird, um illegale Überwachung zu rechtfertigen. Der G. ist im juristischen Sinn jemand, der die Fähigkeit besitzt, Grundrechte zu tragen. Die einzige Fähigkeit, die es dazu braucht, ist, eine natürliche Person, also ein Mensch zu sein. Das heißt, jeder Mensch hat, sobald geboren (und im deutschen Recht sogar schon vorher) automatisch alle Grundrechte und wird von diesen geschützt. Der BND hingegen behauptet, dass Konstellationen existieren, in denen Menschen keine G. mehr sind. Beispielsweise, wenn zwei Menschen im Ausland telefonieren, die keine Deutschen sind. Ausländer haben nach Meinung des BND keine Grundrechte und dürfen grenzenlos überwacht werden. Außer dem BND ist allerdings niemand der Meinung, dass die Grundrechte nur Deutschenrechte sind. Noch absurder wird es, wenn Deutsche im Ausland für eine ausländische Organisation arbeiten, die von deutschen Behörden als terroristisch angesehen wird. Dann, so der BND, seien sie Funktionsträger dieser Organisation und damit keine G. mehr und dürften ebenfalls ausspioniert werden. Das Tragen wird hier zu einem bewussten Akt umgedeutet. Wer Grundrechte trägt, tut das nach Meinung des BND freiwillig und kann sich damit auch dagegen entscheiden und diese Rechte ablegen. Sämtliche Juristen außerhalb des BND halten das für völligen Unsinn. Der Bundesnachrichtendienst ignoriert vielmehr eigenmächtig die Grundrechte von Menschen, er ist ein Grundrechtsbrecher.
Übrigens: Die einzigen, die sich gegenüber anderen nach dem Gesetz nicht auf Grundrechte berufen können, sind die Beamten des Staates bei der Ausübung ihres Amtes. Grundrechte sind vor allem Abwehrrechte der Bürger gegen den sonst übermächtigen Staat. Mitglieder staatlicher Organe sind daher verpflichtet, die Grundrechte aller Bürger zu achten und zu schützen. Sie sind nach Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes Grundrechteverpflichtete. Sie können diese Rechte daher nicht als Abwehrrechte gegen andere Bürger einsetzen, sondern nur gegen den Staat selbst.