Der R. klingt nach langweiligem Sex und soll das auch, denn er ist eine Wortschöpfung des Bundesnachrichtendienstes, um Überwachung zu verharmlosen, also ein Euphemismus. Wir müssen dazu kurz ausholen: Das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, kurz (Grundgesetz-)Artikel-10-Gesetz oder noch kürzer G 10, erlaubt es dem BND, im Ausland Kommunikation zu überwachen, so viel er will. Jede Leitung, die Deutschland verlässt oder die an der deutschen Grenze ankommt, darf er abhören, rund um die Uhr. Zwei Beschränkungen gibt es dabei: Erstens dürfen die Spione nur „20 vom Hundert“ der Übertragungskapazität abschnorcheln. OK, niemand weiß, wie viel sie dabei wirklich mitschneiden, denn wenn die Leitung theoretisch 100 Gigabyte pro Sekunde hereinspülen könnte, aber gerade nur 20 Gigabyte genutzt werden, dann würde der BND die ja komplett … aber lassen wir das.
Zweitens muss der BND, wenn er in den Inhalten der Kommunikation stöbert, vorher eine Kommission des Bundestages um Erlaubnis fragen und ihr erklären, was er da sucht. Diese G-10-Komission besteht praktischerweise aus alten Juristen und nicht aus jungen Technikern und darf niemandem sagen, was sie weiß und tut. Aber auch darum soll es hier gerade nicht gehen. Denn wenn der BND nicht nach Inhalten sucht, wenn er sich also nicht dafür interessiert, was die Leute da so reden, sondern nur wann, mit wem, wie lange und so weiter, dann gibt es keine Beschränkungen.
Wenn er also „nur Metadaten“ heruntersaugt, darf er das so viel er will und kann. Zur Erinnerung: Der ehemalige Chef des US-Geheimdienstes NSA sagte mal, „we kill people based on metadata“. Das Zeug ist also nicht harmlos, im Gegenteil. Man kann damit mehr über einen Menschen erfahren, als er selbst über sich weiß. Gerade deswegen bemüht sich der BND, es harmlos erscheinen zu lassen und nennt die so abgesaugten Informationen im Bundestag stets R. Ganz falsch ist es nicht, da es für den BND längst Routine ist, jeden Tag Millionen dieser Metadaten einzusammeln.
Nicht nur aus Sicht des früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist das Vorgehen allerdings absurd. Er sagte im Bundestag dazu: „Der Begriff Routineverkehr ist nicht legal definiert. Das G-10-Gesetz spricht von internationalem Datenverkehr [Anmerkung: wörtlich von Telekommunikationsbeziehungen]. Ich würde daher immer sagen, dass es alles Daten sind, die von unserem Grundgesetz geschützt sind, ob sie nun als Routinedaten bezeichnet werden oder anders.“ Schließlich könne man auch nicht einfach ein Auto in „fahrbare Technik“ umbenennen und hoffen, dass es dann nicht mehr unter die Straßenverkehrsordnung falle. Doch, genau das hofft der BND.