Routineverkehr

Der R. klingt nach langweiligem Sex und soll das auch, denn er ist eine Wortschöpfung des Bundesnachrichtendienstes, um Überwachung zu verharmlosen, also ein Euphemismus. Wir müssen dazu kurz ausholen: Das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, kurz (Grundgesetz-)Artikel-10-Gesetz oder noch kürzer G 10, erlaubt es dem BND, im Ausland Kommunikation zu überwachen, so viel er will. Jede Leitung, die Deutschland verlässt oder die an der deutschen Grenze ankommt, darf er abhören, rund um die Uhr. Zwei Beschränkungen gibt es dabei: Erstens dürfen die Spione nur „20 vom Hundert“ der Übertragungskapazität abschnorcheln. OK, niemand weiß, wie viel sie dabei wirklich mitschneiden, denn wenn die Leitung theoretisch 100 Gigabyte pro Sekunde hereinspülen könnte, aber gerade nur 20 Gigabyte genutzt werden, dann würde der BND die ja komplett … aber lassen wir das.

Zweitens muss der BND, wenn er in den Inhalten der Kommunikation stöbert, vorher eine Kommission des Bundestages um Erlaubnis fragen und ihr erklären, was er da sucht. Diese G-10-Komission besteht praktischerweise aus alten Juristen und nicht aus jungen Technikern und darf niemandem sagen, was sie weiß und tut. Aber auch darum soll es hier gerade nicht gehen. Denn wenn der BND nicht nach Inhalten sucht, wenn er sich also nicht dafür interessiert, was die Leute da so reden, sondern nur wann, mit wem, wie lange und so weiter, dann gibt es keine Beschränkungen.

Wenn er also „nur Metadaten“ heruntersaugt, darf er das so viel er will und kann. Zur Erinnerung: Der ehemalige Chef des US-Geheimdienstes NSA sagte mal, „we kill people based on metadata“. Das Zeug ist also nicht harmlos, im Gegenteil. Man kann damit mehr über einen Menschen erfahren, als er selbst über sich weiß. Gerade deswegen bemüht sich der BND, es harmlos erscheinen zu lassen und nennt die so abgesaugten Informationen im Bundestag stets R. Ganz falsch ist es nicht, da es für den BND längst Routine ist, jeden Tag Millionen dieser Metadaten einzusammeln.

Nicht nur aus Sicht des früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist das Vorgehen allerdings absurd. Er sagte im Bundestag dazu: „Der Begriff Routineverkehr ist nicht legal definiert. Das G-10-Gesetz spricht von internationalem Datenverkehr [Anmerkung: wörtlich von Telekommunikationsbeziehungen]. Ich würde daher immer sagen, dass es alles Daten sind, die von unserem Grundgesetz geschützt sind, ob sie nun als Routinedaten bezeichnet werden oder anders.“ Schließlich könne man auch nicht einfach ein Auto in „fahrbare Technik“ umbenennen und hoffen, dass es dann nicht mehr unter die Straßenverkehrsordnung falle. Doch, genau das hofft der BND.

Schöngeredet (1)

Ein paar Links der vergangenen Tage:

“Steuervermeidungsmodelle”? Natürlich ist Steuerhinterziehung gemeint, allerdings die Form, die durch Gesetze zugelassen wird.
Dank an Peter für den Hinweis und Andreas Krennmaier für die Ergänzung.

“Folterähnliche Methoden”? Nein, das kann man nicht abschwächen, das ist Folter.
Dank an Detlef Borchers.

Noch schlimmer sind natürlich die “umstrittenen Verhörmethoden”. Das erwähnten wir schon, aber sie sterben leider trotzdem nicht aus.
Wie uns FrauFoo schrieb.

“Spezialdienste” sind der neue Ausdruck, mit dem das Ende der Netzneutralität vernebelt wird.
Hat glücklicherweise Lukas Lamla bemerkt. Danke dafür.

Ah, und hier noch eine plausible Übersetzung von diesem verdammten “Cyber”, das überall auftaucht: “I do not know what I am talking about.” Herrlich.
David Pachali hat sie gefunden.

Gratiseinwilligung, widerrufliche

Verquere Inhalte spiegeln sich oft auch in verqueren Begriffen: Als Google dem neuen Gesetz Folge leistete und damit begann, Angebote deutscher Zeitungsverlage in Folge des Leistungsschutzrechtes aus der Nachrichtensuche zu entfernen, kamen die Verlage auf eine neue Idee. Sie wollten Google zwingen, ihre Inhalte wieder anzuzeigen, Google wollte aber nicht fragen, ob es Inhalte anzeigen darf und schon gar nicht dafür zahlen. Also erteilten sie Google eine widerrufliche G. Meint: Die Verlage nehmen Google die Mühe ab, zu fragen, ob Google die Inhalte anzeigen darf und erteilten – ganz uneigennützig, versteht sich – von sich aus eine Einwilligung. Auf das Geld verzichteten sie auch. Das ganze Gehampel um das Leistungsschutzrecht, mit dem die Verlage Google zwingen wollten, an sie Geld zu überweisen, war also völlig sinnlos. Wobei, nicht ganz. In Kombination mit der G. zementiert das Leistungsschutzrecht jetzt die Monopolstellung Googles – es ist also das Gegenteil von dem passiert, was das Leistungsschutzrecht ursprünglich erreichen sollte. Aber noch hoffen die Verleger, denn ihre Einwilligung ist ja widerruflich. Einwilligungen können eigentlich immer zurückgenommen werden, es sei denn sie sind ausdrücklich unwiderruflich. Das überflüssige widerruflich klingt daher so seltsam, wie es sachlich ist. Aber die G. ist auch deshalb verquer, weil ja nicht die Einwilligung gratis, also unentgeltlich ist, sondern die Nutzung der Inhalte. In der Linguistik werden solche verqueren Bildungen Enallagé genannt.

Das Adverb gratis bedeutet übrigens ursprünglich auf Lateinisch ‚aus Gnade‘. Das passt zur Hybris der Verleger! Als würden sie Google eine Gnade erweisen. Es passt allerdings nicht zur Einwilligung: Nur der Mächtige kann gnädigerweise eine Erlaubnis erteilen, der Ohnmächtige muss einwilligen. Eine Einwilligung setzt also Machtlosigkeit voraus (linguistisch nennt sich diese Voraussetzung Präsupposition) und der Begriff gibt damit die Tatsachen preis, die die Verlage eigentlich kaschieren wollten. Inzwischen haben die Verleger offenbar gemerkt, dass das Wort Einwillung zwar der Wirklichkeit entspricht, jedoch nicht ausdrückt, was sie gern ausgedrückt hätten. Jetzt sprechen sie von Gratislizenz, also von Erlaubnis. Dass die neue Wortwahl die Verleger mächtiger macht, darf bezweifelt werden.

Netzwerkredaktion

In der Werbung ist Irreführung verboten, im Journalismus leider nicht. Also, eigentlich ist sie das auch dort, aber es hält sich offensichtlich nicht jeder daran. Der große deutsche Zeitschriftenverlag Gruner+Jahr will, so schreibt es beispielsweise die Süddeutsche Zeitung, die Redaktionen von zwei seiner größten Zeitschriften zu einer N. umbauen. Das klingt nach Vernetzung und danach, als würden viele tolle Dinge miteinander verbunden und könnten sich gegenseitig irgendwie, keine Ahnung … befruchten? Es klingt auch nach Internet und World Wide Web – auf jeden Fall sehr fortschrittlich. „Die Brigitte hole durch diese Strukturveränderung ‚mehr Vielfalt und Potenzial von außen rein‘“, zitiert die Zeitung aus einem internen Papier des Verlages. Und weiter: „Beide Zeitschriften sollen ‚von einem agilen, kreativen und flexiblen Kompetenzteam aus gedacht und produziert‘ werden, bei dem es sich um die bisherige Chefredaktion, CvD, geschäftsführender Redakteurin, Textchef sowie den Ressort- und Redaktionsleitern, handelt.“ Toll. Mehr Vielfalt, mehr Kreativität, mehr Flexibilität. Das werden sicher prima Zeitschriften. Ein Gewinn für alle sozusagen. Äh, halt … Warum müssen dann aber erst einmal bei der Brigitte neun und bei der Geo vierzehn Redakteurinnen und Redakteure entlassen werden? Waren die nicht kreativ, nicht agil, hatten kein Potenzial? Warum sollen das alles nun freie Autoren machen? Sind die irgendwie besser als festangestellte? Oder ist das vielleicht nur eine Irreführung, um zu verschleiern, dass es allein um Geld geht? Redakteure sind teuer, die wollen ein regelmäßiges Gehalt, kosten dazu noch Sozialabgaben, haben Kündigungsschutz. Sehr lästig, wenn man der Verlag ist, der das bezahlen soll. Wer gewinnt somit bei einer N. etwas? Der Verlag. Wer verliert etwas? Die Journalisten und die Leser. Denn freie Autoren haben keine Sicherheit, stehen unter höherem Druck, machen unter Umständen schneller Kompromisse. Die N. klingt damit nach einem Sudelwort vergangener Jahre, nach Synergie. Die sollte immer nur Rausschmisse und Stellenstreichungen kaschieren und bedeutete für die Betroffenen stets mehr Unsicherheit und weniger Geld. Leider ist es bei der N. genauso.

extralegal

Ein Gastbeitrag von Erik W.

Ende Juni 2014 sagte Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU), dass sie für die Anschaffung bewaffnungsfähiger – natürlich nicht etwa bewaffneter – Drohnen sei. Die Bundeswehr soll nicht gleich schießen, sie soll nur schießen können. Bitte, das ist ein kleiner Unterschied, aber es ist ein Unterschied! Politik der kleinen Schritte, sozusagen. Man brauche diese Drohnen, sagte die Ministerin, um Schutzlücken zu schließen. Eine interessante Begründung, heißt das doch, dass sich die Bundeswehr nicht genug schützen kann. Damit nun niemand auf die Idee kommt, mit den Dingern, äh Drohnen solle in fremden Ländern einfach so auf Menschen geschossen werden, sagte von der Leyen: Amerikanische Verhältnisse werde es mit ihr nicht geben: „Die Bundesregierung lehnt e.-e völkerrechtswidrige Tötungen kategorisch ab.“ Ebenfalls eine interessante Aussage, denn die Verteidigungsministerin lieferte damit ein Beispiel für ein sogenanntes überspezifisches Dementi; sie sagte mehr, als sie wollte. Durch die zwei Adjektive hatte sie den eigentlichen Ausdruck näher beschreiben wollen, doch wird er so vor allem betont. E.-e, und völkerrechtswidrige Tötungen mag die Bundesregierungen vielleicht ablehnen, Tötungen aber lehnt sie nicht ab? Vielleicht sind sogar e.-e oder völkerrechtswidrige Tötungen ok, nur nicht beides zusammen? Bei so viel Sprachverdrehungen fällt der Begriff e. kaum noch auf. Dabei ist er seltsam. Die einzige Ableitung des Fremdwortes für rechtmäßig, die der Duden kennt, ist illegal. Das von von der Leyen benutzte Wort ist eine Neuschöpfung. Das Präfix „extra“ hat nicht nur verschleiernden, sondern auch aufwertenden Charakter: E. klingt nicht danach, als wenn Gesetze missachtet würden, sondern so, als bekäme man noch was gratis dazu. Bekommt man auch: die Gesetzlosigkeit. Denn e. meint, dass es Menschen gibt, für die Menschenrechte und Gesetze nicht mehr gelten, die man also ungestraft töten kann. Dabei sind es die Tötenden, die sich außerhalb der Gesetze stellen und somit wie Gesetzlose handeln.