Harmonisierung

Harmonia, die: Griechisch für Zusammenfügung, siehe gleichnamige Göttin der Eintracht. Als erstrebenswert geltender Zustand, mit dem Symmetrie, Wohlklang und Abwesenheit von Konflikten assoziiert sind. Die davon abgeleitete H. nutzt die positive Konnotation zur euphemistischen Umschreibung einer Zwangsvereinigung auf niedrigstem gemeinsamen Niveau. Beispielsweise bei der Vereinheitlichung europäischer Vorschriften. Bezeichnenderweise stellt sich eben jene Harmonie bei vielen Bürgern nicht ein. Vielleicht soll sie das aber auch gar nicht, ist das Ziel der H. doch, „Störungen im gemeinsamen Markt zu vermeiden“. Nicht etwa Störungen im Zusammenleben der Menschen.

wir

Personalpronomen: erste Person Plural. Bezeichnet im Deutschen eine Gruppe von Personen, zu denen der Sprecher gehört, ohne jedoch klarzustellen, ob auch der Angesprochene gemeint ist. So kann das kleine Wort ausgrenzen: ‚Wir sind das Volk,‘ (aber ihr nicht). Es kann jedoch genauso gut einverleiben: ,Wir haben mehr zu bieten,‘ (wir alle, auch Du). Andere Sprachen unterscheiden das eindeutiger und kennen ein exklusives wir und ein inklusives. Zusätzlich gibt es im Deutschen noch ein extensives wir, das dem Sprecher ermöglicht, sich einer beliebigen Gruppe anzuschließen, auch wenn er mit ihr gar nichts zu schaffen hat (‚Wir sind Papst.‘)

Diese Besonderheiten machen das harmlos wirkende Pronomen zu einem Zauberwort der Politik. Kann der Sprecher damit doch im Unklaren lassen, wen er eigentlich meint. Die CDU demonstriert das beispielhaft mit dem Wahlwerbespruch: „Wir haben die Kraft.“ Sie schließt sich damit nicht nur denen an, die glauben, kräftig zu sein, sie dehnt diese geborgte Kraft auch gleich noch auf alle aus und vermittelt dabei ein wunderbar heimeliges Gefühl des Zusammenhalts.

Oder – ähnlich praktisch – der Ausschluss, ohne diesen explizit formulieren zu müssen. Wieder die CDU, dieses Mal Friedrich Merz vor vielen Jahren: „Wir brauchen eine Leitkultur.“ (Denn eure Kultur wollen wir nicht.) Oder Angela Merkel vor wenigen Jahren mit der Drohung: „deshalb werden wir auch andere Themen auf die Tagesordnung bringen, wie bestimmte Veränderungen im Jugendstrafrecht, genauso wie die Onlinedurchsuchung und vieles andere mehr.”

Welch diktatorische und erdrückende Macht ein solches Wir-Gefühl entfalten kann, zeigt sehr schön der dystopische Roman мы (russisch: ‚wir‘) von Jewgeni Samjatin aus dem Jahr 1920. Ein Ich gibt es dort nicht mehr, nur noch das Kollektiv mit seiner klaren, auch heute noch gern eingenommenen Haltung: „Wer nicht für uns ist, ist gegen uns.“

Tötung, gezielte

Eigentlich staatlich sanktionierter Mord, daher Umbringen eines Menschen ohne gesetzliche Rechtfertigung und insofern ein Euphemismus. Schon die Wortwahl zeigt, wie klar sich die Beteiligten darüber sind, dass ihr Verhalten irgendwie nicht in Ordnung ist: gezielt soll nahe legen, dass der oder die Täter a) schon ganz bestimmt den Richtigen treffen werden, und dass er oder sie b) wissen, was sie tun. Tötung dann ist der Versuch, das Ganze so sachlich wie nur irgend möglich darzustellen und gleichzeitig Rechtsstaatlichkeit zu simulieren. Denn die gezielte T. ist eine Analogiebildung. Gibt es doch nur einen anderen Zusammenhang, in dem das ungewöhnliche Substantiv verwendet wird, im Strafgesetzbuch, bei der fahrlässigen Tötung. In jedem anderen Kontext spricht man nicht von Tötung, sondern von Töten.

Spätestens die Ausflucht der Töter (?) offenbart, wie absurd das Vorgehen ist. Wirkt es doch hilflos bis lächerlich, wenn mächtige Staaten wie Israel und die USA argumentieren, es sei ein Akt der Selbstverteidigung, Menschen zu erschießen, statt sie vor ein Gericht zu stellen – Notwehr also. Dabei ist Notwehr nur dann eine, wenn auf einen aktuellen Angriff reagiert wird und zwar adäquat – daher nur mit der Gewalt, die notwendig ist, um ihn zu stoppen. Wer mehr tut, macht sich strafbar. Wer zuschlägt, obwohl es gerade gar keinen Angriff gibt – egal, was in der Vergangenheit geschah –, wird selbst zum Angreifer. Auch die Gerechtigkeit, von der dann gern die Rede ist, macht es nicht besser. Denn mit dem Recht – dem über Jahrhunderte ausgehandelten Kodex des Zusammenlebens – hat sie nichts zu tun. Siehe auch: Rettungsschuss, finaler und Feindstrafrecht.

Halten wir es daher lieber mit dem Satiriker Wiglaf Droste: „Selbst wer schlicht ist, muss erkennen / Mörder soll man Mörder nennen.“

Stromveredelung

Strom ist nicht gleich Strom. Wie das im Kapitalismus so ist, kann der gleiche Strom teurer und billiger sein. Wollen viele ihn haben, müssen sie mehr bezahlen, obwohl derjenige, der ihn produziert, weder mehr Mühe noch mehr Kosten dadurch hat. Die, die daran verdienen, nennen das die „Gesetze des Marktes“; Klaus Vorwerk nannte es treffender „die Religion der Diebe“. Wie Recht er damit hat, zeigt sich an Begriffen wie der S., einer Schöpfung der damit befassten Industrie. In der Linguistik wird so etwas Hyperbel genannt: Übertreibung. Denn mit diesem Wort wird ein technisch banaler Vorgang blumig umschrieben: die Speicherung überschüssigen Stroms in Pumpspeicher- oder Druckluftkraftwerken. Der Wirkungsgrad ist gering und auch edler wird er dadurch nicht. Er kann nur zu einem anderen Zeitpunkt verkauft werden – dann nämlich, wenn viele ihn brauchen und gezwungen sind, zu bezahlen, was der Anbieter verlangt. Mehr, in erster Linie. Das Verfahren taugt auch dazu, aus Atomstrom, der billig aber seltsamerweise mies angesehen ist, Ökostrom zu zaubern. Der ist cool und das kostet natürlich. Warum? Siehe oben.

Denkverbote

Nur im Plural (Plurale tantum). Meist verwendet in der Konstruktion „darf man sich nicht auferlegen“ und immer als Begründung unseriöser bis hirnrissiger Forderungen. Die D. sind so etwas wie der Präventivschlag der politischen Kommunikation. In dem Wissen, gleich etwas dummes/provozierendes/grob fahrlässiges zu sagen, werden die sich garantiert einstellenden Kritiker prophylaktisch mit der Unterstellung angegriffen, sie würden dem Idioten/Provokateur das Denken verbieten wollen. Das aber hat niemand vor. Getreu dem Hoffmann von Fallerslebenschen Volkslied gilt uneingeschränkt: „Kein Mensch kann sie wissen / kein Jäger erschießen / mit Pulver und Blei: / Die Gedanken sind frei!“ In der Öffentlichkeit Blödsinn zu reden jedoch, ist etwas völlig anderes. Denn wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, hat eine Verantwortung für eben diese. Und so darf man beispielsweise in einer überfüllten U-Bahn gerne darüber nachdenken, wie es wäre, laut und lustvoll zu furzen. Das Schwadronieren darüber aber gilt zu Recht bereits als ungehörig. Vgl. auch: „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen.“ Nee, darf man nicht.