Handlungsfähigkeit

Die H. ist ein Pleonasmus (so etwas wie ein weißer Schimmel oder die Siebentagewoche also). Denn entweder ist man fähig zu handeln, dann handelt man – oder eben nicht. Der Satz, irgendjemand beweise seine H., sollte daher skeptisch machen. Vor allem, wenn der Beweis darin besteht, dass irgendwer plötzlich etwas tut, was er bislang tunlichst unterlassen hatte. Einen Verteidigungsminister rausschmeißen beispielsweise oder ein paar Atomkraftwerke abschalten. Wäre ein Politiker bekannt für seinen Willen und seine Fähigkeit, Dinge zu ändern, wäre er handlungsfähig und müsste nicht darüber reden, was er demnächst alles anpacken möchte. Auch dass ständig jemand tönt, er könne die H. wiedergewinnen, wenn er nur dieses oder jenes bekäme – meistens Geld –, ist eher bedenklich. Besteht doch die nicht unerhebliche Chance, dass die H. nur deshalb zum Popanz erhoben wird, weil niemand sie besitzt. Ja vielleicht sogar niemand sie besitzen möchte. Immerhin ist es riskant, zu handeln, birgt es doch die Gefahr, hinterher zur Verantwortung gezogen zu werden, getreu der einzigen Regel des Beamtenmikados: Wer sich zuerst bewegt, verliert. Die H. ist damit so etwas wie der Totmannknopf der Politik. Wer ständig auf ihn drückt, zeigt, dass er noch lebt – ohne dass er dafür wirklich etwas tun muss. Vgl. auch Handlungsbedarf. Der wird gern gesehen, ohne dass eine Reaktion erfolgt. Was soviel heißt wie: Wir würden ja gern, aber leider, leider können wir nicht. Oder sind zu borniert, überhaupt das Problem zu erkennen.

Einzelfälle, bedauerliche

Der Plural ist tückisch, wie parlamentarische Zwänge und handwerkliche Fehler bereits zeigten. Ein Einzelfall nun ist per definitionem ein singuläres Ereignis und sollte damit auch als Wort bevorzugt im Singular auftreten. Trotzdem wird er gern in den Plural genötigt – immer dann, wenn es darum geht, zu verschleiern, dass ein Ereignis eben nicht einzigartig ist, sondern vielmehr regelmäßig eintritt. Wie zum Beispiel die Zunahme von Krebserkrankungen in der Nähe von Atomanlagen oder Skandale bei der Bundeswehr (damals wie heute). Somit sind die E. gar keine, sondern systematische Fehler. Diese Litotes, also rhetorischen Abschwächungen, auch noch mit dem Adjektiv bedauerlich zu ergänzen, entlarvt die Jämmerlichkeit des Unterfangens. Impliziert es doch, dass der Einzelfall unvermeidlich war, damit also wahrscheinlich eine systemische Ursache hat und der Betreffende sich leider nicht in der Lage sieht, diesen Fehler im System zu beheben. Obwohl es als Entscheider im Zweifel seine Aufgabe gewesen wäre.

Mit Dank an Jarno R.

Mehrheit, schweigende

Ein Gastbeitrag von David H.

Trugbild oder Simulakrum, dient der Legitimation einer unpopulären Entscheidung oder radikalen (Einzel-) Meinung in öffentlichen Diskussionen, vergleiche auch die Netzgemeinde, das Volk oder die Bürger. Wirkt auf den ersten Blick wie eine greifbare Entität und erweckt den Eindruck, es gäbe neben dem Sprecher noch viele, einheitlich handelnde Akteure mit konsistentem, widerspruchsfreiem Willen. Für eine schweigende M. zu sprechen, hat mehrere Vorteile: Erstens lässt es den Leistungsträger Populisten wie ein Sprachrohr Vieler und damit wichtiger erscheinen. Zweitens lässt es ihn mutig wirken, gibt er doch vor, Dinge zu äußern, die andere sich nicht zu sagen trauen; üblicherweise gerechtfertigt mit dem Zusatz: “Das wird man ja wohl noch sagen dürfen.” Drittens ist es ohne Risiko daher geradezu alternativlos, denn wie sagt das Bonmot ungenauer Herkunft: „Was will die schweigende Mehrheit?“ „Keine Ahnung, sie sagt ja nichts.“

Fehler, handwerkliche

Dass die Verwendung des Plurals bisweilen eine abschwächende, ja sogar euphemistische Wirkung haben kann, zeigen die parlamentarischen Zwänge, die etwas völlig anderes sind als ein Zwang. Ähnlich verhält es sich mit Adjektivierungen. Fehler sind etwas, das jedem unterlaufen kann, sie sind (gerade im Plural) Teil des Lebens. Und das Handwerk ist gar der Inbegriff der Möglichkeit zu scheitern. Wer mit seinen Händen wirkt, wer hämmert, sägt, schleift, schraubt, der kann abrutschen – je fester er zupacken will, desto eher. Das ist verzeihlich, ja unvermeidlich. Nur wer übt, wer Fehler macht und neu probiert, kann lernen und besser werden. Handwerkliche F. jedoch sind nichts dergleichen, sie sind Schlamperei und Beleg dafür, dass jemand sein Handwerk nicht beherrscht. Einen Gefallen also tut sich Karl-Theodor zu Guttenberg nicht, wenn er bei seinem Plagiat von gar „gravierenden handwerklichen F.“ spricht. Heißt es doch, er hatte keine Ahnung von dem Handwerk, davon also, wie man eine Doktorarbeit schreibt. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass es unverfroren ist, eine moralische Verfehlung und ein im Zweifel auch strafrechtlich relevantes wissenschaftliches Fehlverhalten als Fehler, als Kleinigkeiten also kaschieren zu wollen und sich dabei noch mit einem redlichen Handwerker zu vergleichen.

Mindestspeicherdauer

Wer sich fragt, wie so kreative Wortschöpfungen wie neuartiges Rundfunkempfangsgerät, Sicherheitsscanner oder Warnschussarrest entstehen, der konnte das gerade live erleben. Auf dem 14. europäischen Polizeikongress in Berlin diskutierten vier Länderinnenminister über die Zukunft des Internets. Es ging um Schutzlücken, um Cyberwar und um die Vorratsdatenspeicherung. Beziehungsweise um die Mindestpeicherdauer für IP- und Telefondaten. So nämlich sollte, fand Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger, die Vorratsdatenspeicherung künftig unbedingt genannt werden. Der bisherige Begriff immerhin sei „vorbelastet, die Angelegenheit müsse versachlicht werden“. So kann man das auch nennen. Es ließe sich aber auch einwenden, dass Neusprech offensichtlich eine Funktion besitzt: Es soll demjenigen, der es verwendet, Schutz geben. Schutz vor Kritik, Schutz vor Anfeindung, Schutz vor Verantwortung. Tut ein Begriff das nicht mehr, braucht es eben einen neuen Namen für das alte Phänomen. Das ist wie mit vergammeltem Fleisch. Das lässt sich auch besser verkaufen, wenn man es neu verpackt und ein neues Haltbarkeitsdatum draufdruckt.

Mit Dank an Michael D. und viele Twitterer

Am 1. April bekam der Begriff vom Verein Foebud einen BigBrotherAward verliehen. In der Laudatio sagte Martin Haase: “Wer ein solches Wort verwendet, um eine grundlose, immerwährende und vollständige Überwachung und Bespitzelung jeder elektronischen Kontaktaufnahme zu beschreiben, der hat offensichtlich nichts übrig für demokratische Ideale wie Menschenwürde, Redefreiheit und Unschuldsvermutung.”

Am 4. April berichtete netzpolitik.org, Innenminister Hans-Peter Friedrich wolle künftig lieber von „Mindestdatenspeicherung“ sprechen. Begründung: beim Begriff Vorratsdatenspeicherung werde man inzwischen „merkwürdig angeschaut“. Interessant, soll noch einer behaupten, Politik habe keinen Handlungsspielraum. Vielleicht hilft es ja, wenn noch viel mehr Leute merkwürdig schauen, damit die Politik das Projekt Totalüberwachung nicht nur immer neu verpackt, sondern ganz fallen lässt.

Inzwischen spricht man beim Innenministerium auch ganz offiziell von: Mindestspeicherfrist.