Massenvernichtungswaffen

Hyperonym, daher heutzutage Sammelbegriff allein für atomare, biologische und chemische Waffen, die aufgrund ihrer Wirkung sämtlich international geächtet sind. So genügte 2003 allein die Behauptung, Irak besitze M. und bedrohe damit die Welt, als Begründung für einen Krieg. Ursprünglich meint M. jedoch alle Waffen, die große Zerstörungen anrichten können. Erstmals verwendet 1937 in einem Bericht der Times über das deutsche Bombardement von Gernika. Allerdings gelten sogenannte konventionelle Waffen heute nicht als M., obwohl einige großflächige Vernichtung verursachen, siehe Streubomben oder thermobarische Waffen. Zwar gibt es Bestrebungen, auch Streumunition zu ächten, allerdings haben noch längst nicht alle Länder die entsprechenden Verträge ratifiziert. Und angesichts der Wirkung heutiger Waffen könnten viele davon als M. betrachtet werden, wurden doch beispielsweise bei dem von der Bundeswehr angeforderten Luftangriff bei Kunduz durch zwei 500-Pfund-Bomben des Typs GBU-38 nach offizieller Sprachregelung der Nato “bis zu” 142 Menschen getötet.

Maßnahme

Platzhalter (wie in der Umgangssprache beispielsweise Dings, Bums oder äh) für jede Art politischen Aktionismus’. Daher der Versuch, gezieltes Handeln vorzutäuschen, beispielsweise mit der Ankündigung von Gesetzesvorhaben wie bei M. gegen Kinderpornographie. Oder auch in dem Bemühen, solches gerade zu verschleiern wie bei Polizeim.-n, bei denen es sich eigentlich beispielsweise um Hausdurchsuchungen, Lauschangriffe oder einen Unterbindungsgewahrsam handelt.

Raum, rechtsfreier

Von BKA-Chef Jörg Ziercke, einigen Unionspolitikern und Urheberrechtsverwertern bemühtes Synonym für das Internet. Suggeriert Rechtlosigkeit und Chaos. Doch Recht bezeichnet die Gesamtheit der Gesetze. Die gelten durchaus auch im und für das Netz. Nur ist die Strafverfolgung dort nicht so effektiv, wie es die Möglichkeiten des Mediums theoretisch zulassen – eine vollständige Überwachung des R.-s wäre zwar technisch umsetzbar, ist rechtlich aber nicht zulässig. Das Grundgesetz nennt diesen Zustand Privatsphäre. Die Verwendung von R. zeigt damit vor allem, dass eine klassische Befürchtung des Datenschutzes berechtigt ist: Wo Daten sind, wird es jemanden geben, der sie sammeln und auswerten will.

Ereignis

Gern als Ersatz für Katastrophe verwendeter Begriff, besonders bei E. -sen in Atomanlagen. Es ist ähnlich wie Maßnahme ein Platzhalter und Euphemismus, also ein Wort, das verschleiert, was eigentlich gemeint ist. Weniger verharmlosend, aber immer noch mildernd, also euphemistisch, sind Störfall oder Unfall.

Verhörmethoden, umstrittene

Überwiegend im Plural verwendeter Sammelbegriff für Handlungen von Soldaten und Geheimdienstmitarbeitern, die gemeinhin als Folter gelten, im Rahmen des “Kampfes gegen den Terror” der Vereinigten Staaten jedoch von 2001 bis 2007 zu Befragungs- oder Verhörmethoden umgedeutet und mit eindeutiger Billigung der Regierung eingesetzt wurden. Vor allem verwendet für das water boarding genannte simulierte Ertränken, aber auch für andere Foltermethoden, die keine körperlichen Spuren hinterlassen. Unabhängig von dem sanktionierten Einsatz ist Folter – daher das gezielte Quälen – weder eine geeignete Verhörmethode noch ist sie umstritten, sondern immer ein Verstoß gegen die Grundrechte und damit in einem Rechtsstaat Unrecht.