Floskeln als Krisenbarometer

Udo Stiehl und Sebastian Pertsch, die zwei Journalisten der Floskelwolke, durchsuchen täglich Google News und analysieren, welche von insgesamt 130 Floskeln dort wie oft erwähnt werden. Ihre Daten stellen sie allen Interessierten zur Verfügung. Wir haben daraus zwölf vor allem für das Thema Flüchtlinge und Asyl relevante Begriffe herausgesucht und ihre Erwähnungen im Jahr 2015 visualisiert. Das Ergebnis haben wir in unserem Vortrag beim 32C3 genutzt um zu belegen, dass sich in Floskeln und Phrasen zeigt, wie gesellschaftliche Probleme wahrgenommen und debattiert werden. Hier die Grafik:

Zwölf Floskeln von alternativlos bis Überfremdung und wie oft sie 2015 bei Google News auftauchten.
Zwölf Floskeln von alternativlos bis Überfremdung und wie oft sie 2015 bei Google News auftauchten.

Darin zeigt sich zum Beispiel, wie sich die gesellschaftliche Debatte zum Thema Asyl verändert. In den letzten Wochen des Jahres 2015 tauchen häufiger Begriffe auf, die vor allem Angst vor Flüchtenden schüren sollen wie Flüchtlingstsunami, Flüchtlingsansturm oder Phrasen wie das Boot ist voll.

Und es zeigt sich, dass der auch von Angela Merkel gern genutzte Ausdruck alternativlos so etwas wie ein Nullwert politischer Kommunikation ist, der immer passt.

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4 Kommentare

  1. Hi maha, hi Kai

    wie immer habe ich Deinen bzw. Euren Vortrag auf dem Congress genossen.

    Es wurden ja vor allem Begriffe aus dem Verwaltungstechnischen oder Juristischen als Floskeln/Phrasen herausgestellt. Ich finde diese Bewertung problematisch, denn ich bin Jurist und sehe da schon Begrifflichkeiten, die mehr als nur Floskeln sind.

    Der Begriff “Recht und Gesetz” zB mag für den normalen Bürger einfach eine phrasenhafte Wiederholung sein. Im juristischen Kontextist sind die Begriffsbestandteile aber nicht deckungsgleich, denn während “Gesetz” die formell beschlossenen Gesetze und im Weiteren auch die (gesetzten) Vorschriften meint, meint das “Recht” (je nach Kontext) als solches den Rest der Rechtsquellen, etwa (nicht gesetztes) Gewohnheitsrecht, Verwaltungspraxis, Auswirkungen des Verfassungsrechts, Rechtsprechung, usw. So ist dann beispielsweise die Rechtsprechung an “Gesetz und Recht” gebunden, Art. 20 Abs. 3 GG. Man könnte natürlich für den einfachen Bürger den Begriff des “Rechts” benutzen, dann weiß auch jeder, was gemeint ist, aber vermutlich wird einfach die Verwaltungssprache in die Öffentlichkeit weitergetragen, weil es ein Begriff ohne große Auslegungsschwierigkeiten ist, der ja auch seit längerem in der Öffentlichkeit eine stehende (Rechts-)Redewendung ist.

    Zum ersten Merkelzitat:

    Ich kann da Eure Punkte zwar verstehen, das ist sprachlich ne halbe Katastrophe, aber immerhin ist es eine für den Fachmensch/Fachpolitiker/Fachjournalist eine klare, wenn auch sehr verwaltungstechnische Ansage. Insoweit dürfte der normale Bürger gar nicht Ziel der Ansprache gewesen sein. Die Zielgruppe dürfte verstanden haben, was jetzt die Politik vorhat und darauf kam es Merkel, die ja zu diesem Zeitpunkt schon große Unmutsäußerungen aus Partei und den Bundesländern gegen sich hatte.

    “keine Bleibeperspektive” ist meines Erachtens vom Begriff her ein besserer Ausdruck im Vergleich zu den juristisch genauen Begriffen aus dem Ausländerrecht. Die sind nämlich nicht verständlich für den Normalbürger und selbst für Journalisten immer belastend. Dass hinter diesem Begriff in der Verwaltung ganz bestimmte Gruppen von Ausländern (Roma, Kosovo-Albaner, usw.) verstanden werden, aber aus politischen Gründen nicht als solches benannt werden soll und dass der Begriff damit wegen des dahintersteckenden Rassismus eine verschönende Funktion hat, ist wohl aber eine andere Sache.

    “Sachleistungen” ist im Übrigen weit mehr als nur um Lebensmittelgutscheine, da gehts ums Wohnen, um (vorgehaltene) Möbel, (vorgehaltene) Kleidung, Schulmaterial, usw. Ich finde den Begriff Sachleistungen auch nicht problematisch (bei der gesetzlichen Krankenversicherung beschwert sich auch keiner darüber), eher ist der Begriff “Bargeldbedarf” das Problem, weil die Bedarfsbefriedigung mit Geld als etwas Unerwünschtes stigmatisiert, obwohl dies der Regelfall bei staatlichen Leistungen ist.

    Zu den Metaphern:

    Das Angstmachen ist sicherlich der eine Punkt, aber viel wichtiger finde ich bei solchen sprachlichen Mustern die offenbar gewollte Entmenschlichung, die Objektivierung, die ja gerade der Anlass war, die Menschenwürde als allererste Verfassungsnorm zu etablieren. Der Mensch wird zum Flüchtling und zum Flüchtlingsproblem. Und gegen Probleme muss man Lösungen finden. Insoweit fand ich es schade, dass Ihr auf das Problem der Begrifflichkeit “Flüchtling” im Vergleich zum “Flüchtenden” oder “Geflüchteten” (siehe nur http://www.sprachlog.de/2012/12/01/fluechtlinge-und-gefluechtete/). Kennt Ihr ja sicher, mich hatte es nur gewundert, warum es nicht wenigstens gestreift wurde.

    Was Range angeht: (wurde vom Publikum auch teilweise angesprochen)

    Das Problem ist nicht, dass er Jurist ist, sondern dass er Beamter ist und als Beamter darf er nunmal seine Privatmeinung nicht nach außen tragen. Er hat grundsätzlich bei seiner Arbeit seine innere Meinungsverschiedenheit mit der Weisungslage zu ignorieren (Remonstration ist in diesem Zusammenhang wohl unverhältnismäßig…). Nur wenn man aber diesen – für die heutige Zeit etwas anachronistisch vorkommenden – Hintergrund aus dem Beamtenrecht kennt, kann man diese seltsame Äußerung von Range überhaupt verstehen. Die Leute, die das Beamtenrecht kennen oder zumindest Verwaltung kennen, wissen bei einer solchen Äußerung auch, dass der Mann in eiteler Manier gerade um seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand gebeten hat. Dieser Inhalt ergibt sich aber nicht aus der Sprache, sondern aus dem Kontext der Äußerung sowie aus dem Ablauf des Vorgangs um den angeblichen Landesverrat. Wenn das jetzt als Beispiel für unklare Phrasendrescherei angesehen wird, ist das einfach nicht richtig. Die Aussage des Textes ist ziemlich klar, denn wenn ein Behördenleiter (!) fachliche Unzufriedenheit mit seinem Vorgesetzten in der Öffentlichkeit (!) (ggf. auch zum Selbstschutz; es gab ja viele persönliche Angriffe auf ihn, siehe NASA/NSA) ausdrücken will, bleibt ihm nur dieser verschrobelter Weg mit Nichtaussagen, die für die interessierten Kreise eine Aussage in Leuchtreklame-Schrift darstellen. Es gab für ihn keinen anderen Weg, wenn er nicht ein Dienstvergehen begehen wollte. Insoweit ist die etwas zu kurz geratene Analyse bedauerlich.

    Zur “Lage”:

    Das ist ekliges Polizeisprech für Gefahrenlage und der Gefahrenbegriff ist für die Polizeiverwaltung Dreh- und Angelpunkt des juristischen Denkens. Es gibt einige Gefahrenkategorien, die für den normalen Menschen nicht verständlich sind, zB. latente Gefahr, Anscheinsgefahr, Gefahrenverdacht, usw. Je nach Vorliegen hat die Polizei verschiedene Rechte und oft ist es entscheidend, dass eine Gefahr zumindest ex ante vorgelegen hat, wenn sie schon nicht ex post vorgelegen. Deswegen ist es auch immer so wichtig für die Polizei, von möglichen Gefahrensituationen (groß) zu reden, damit sich nachher das Handeln zumindest als noch rechtmäßig herausstellt. Insoweit ist auch klar, warum der Chef der Sicherheitsbehörden vor Vertretern von Sicherheitsbehörden ständig von Lagen spricht. Ohne Lage kann man ja auch nicht handeln, so dass eine self-fulling prophecy eintritt. Wenn man das verstanden hat, versteht man auch sämtliche Reden von Innerministern und anderen Sicherheitsbeamten.

    btw: Ihr hatte zum Anfang auch “zukünftige Gefahr” als Begriff kritisiert. Der Begriff “zukünftige Gefahr” kann aber durchaus Sinn ergeben, weil eine Gefahr zumindest im juristischen Sinne doch recht konkret, insbesondere zeitlich eng umfasst, sein muss, um die (teilweisen erheblichen) Eingriffsrechte der Polizei zu rechtfertigen. Liegt eine “zukünftige Gefahr” vor, handelt es sich in der Regel nicht um eine “Gefahr”, weil die Wahrscheinlichkeit des Eintritts noch zu klein ist, aber jede andere Formulierung wäre wohl deutlich komplizierter; insoweit ist “zukünftige Gefahr” wohl meist ein guter, wenn auch etwas unscharfer Begriff. Man darf auch nicht vergessen, dass viele obere Polizeibeamte auch nicht Juristen sind, das ist eher bei Ministerien so, so dass man lieber auf Pressekonferenzen usw. etwas unschärfer redet, so dass man einfach nur noch Lage sagt. Man will ja auch nicht die Journalisten überfordern und sich ggf. später Einschätzungsfehler vorwerfen lassen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ihr diese Fachausdrücke jeweils als solche erkannt habt. Vielleicht fallen mir diese aus beruflichen Gründen nur besonders auf; bei dem Rest der angesprochenen Phrasen habt Ihr beiden ja vollkommen recht. Die Frage ist für mich jetzt nur, ob Fachausdrücke im jeweiligen Kontext dann für Euch auch (überflüssige) Floskeln sind, die man erst verarbeiten muss, wenn sie sich an die Allgemeinheit/Presse richten, oder lieber doch als Begriff ernstnehmen soll, ohne dass man hier gleich eine neue Bedeutung/Aussage sucht.

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