Schleierfahndung

Ein Schleier dient dazu, etwas zu verbergen – zu verschleiern eben, vor allem ein Gesicht oder einen anderen Körperteil. Das Wort ist in vielen germanischen Sprachen zu Hause und geht möglicherweise auf einen orientalischen Ausdruck zurück. Die S. hat mit einem Schleier erst einmal nichts zu tun. Die damit bezeichneten Gesetze erlauben es Polizisten der Bundespolizei und Polizisten in einigen Bundesländern, jeden Menschen ohne Verdacht und ohne Anlass anzuhalten und seine Identität festzustellen. Das klingt solange nicht schlimm, bis man sich anschaut, was sie dazu alles dürfen: Sie dürfen nach dem Ausweis fragen, aber sie dürfen die Person auch festhalten und gar in Gewahrsam nehmen, sie dürfen Fingerabdrücke abnehmen und nach besonderen Merkmalen suchen und sie dürfen den Betroffenen oder die Betroffene vollständig durchsuchen und alles, was dabei gefunden wird, gegen ihn oder sie verwenden – selbstverständlich gegen den Willen des Schleierverdächtigen und auch mit Zwang, also mit Gewalt. Wie gesagt, alles ohne Anlass, es genügt ein „Verdachtsschleier“ – was immer das sein soll. Begründung: Das sei unerlässlich, um „international operierende Verbrecherbanden“ bekämpfen zu können, schließlich gebe es ja keine Grenzkontrollen mehr. Drei Landesverfassungsgerichte haben sich schon vor Jahren mit der S. beschäftigt. Selbst das Bayerische Gericht forderte Einschränkungen bei dieser Art der Freiheitsberaubung. Geändert hat sich nichts, die S. ist längst die Regel. Schleierhaft ist auch, warum dabei von Fahndung die Rede ist, wo doch gar nicht gefahndet wird. Schließlich gibt es ganz im Gegensatz zur → Rasterfahndung keinen Verdacht und keinen Sachverhalt, der aufgeklärt werden soll. Es werden keine Taten verfolgt, sie sollen – wie bei allen Überwachungsgesetzen neueren Datums – verhindert werden, bevor sie geschehen. Das ist eine Suche auf gut Glück, bei der Menschen gerne allein deswegen schikaniert werden, weil sie fremd aussehen und bei der jeder zum Verdächtigen wird. Der Ausdruck S. lässt dabei offen, ob hier Bösewichte entschleiert, oder ob umstrittene Überwachungen verschleiert werden sollen. Die Fakten sprechen für das Letztere. Denn die S. hat weder etwas mit Fahndung noch mit Schleiern zu tun und vernebelt, dass hier Menschen grundlos durchsucht und ihrer Freiheit beraubt werden.

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8 Kommentare

  1. …oh, da hab ich aber eine völlig falsche Verknüpfung im Kopf gehabt.
    Bis zu diesem Beitrag nahm ich an, dass es sich bei der S. um einen “Personennamen” iSv “Hartz IV” o.ä. handelte. Und bei der S. dachte ich, sie wäre nach Hanns Martin Schleyer benannt.
    Mensch lernt nie aus…

  2. Schleierfahndung hat nichts mit einem Schleier zu tun. Der Begriff wurde bei der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten Hans-Martin Schleyer 1977 durch die RAF geprägt. Damals wurde erstmals in der BRD die flächendeckende Rasterfahndung durchgeführt, die im Volksmund und in den Medien damals auch Schleyer-Fahnung genannt wurde.

    Ein Beispiel aus dem SPIEGEL von 1977:

    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40680592.html

  3. Schleyer-Fahndung! Wann hören wir endlich auf, unsere Sprache durch den unwissenden Gebrauch jugendlicher Schnösel zu verdummen? Natürlich stammt der Begriff aus dem Terrorjahr 1977 – aber Geschichtskenntnisse sind in der heutigen Zeit ja nicht gefragt: Wir denken nicht, wir googlen! Gott-sei-Dank vergißt wenigstens das Internet nichts…

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