Freizügigkeitsmissbrauch

Innenminister Hans-Peter Friedrich hat mal wieder versucht, eigenmächtig Rechte umzuschreiben, dieses Mal das sogenannte Freizügigkeitsgesetz. Das erlaubt es jedem Bürger der Europäischen Union, seinen Aufenthaltsort in der EU frei zu bestimmen, also dort zu leben, wo er mag. Das ist, nur nebenbei, ein Grundrecht. Friedrich nun würde dieses Grundrecht gern einschränken, fürchtet er doch, dass beispielsweise Rumänen oder Bulgaren nach Deutschland ziehen, um hier Sozialhilfe zu bekommen. Zitat: „Wir müssen die Möglichkeit schaffen, bei Missbrauch des Freizügigkeitsrechts auszuweisen und die Wiedereinreise von Ausgewiesenen zu verwehren.“ Erstens wäre es keine Freizügigkeit mehr, wenn es eingeschränkt wäre, genau deswegen heißt es so. Zweitens kann man Freizügigkeit nicht missbrauchen, eben weil sie jedem frei gewährt wird. Der F., den Friedrich behauptet, ist also ein Paradoxon, er verkauft Krieg als Frieden und betreibt mit einem Wort: Propaganda. Er will Menschen kriminalisieren, die ein allen gewährtes Recht wahrnehmen. „Freizügigkeit heißt nicht, die Freiheit zu haben, nur wegen höherer Sozialleistungen das Land zu wechseln”, sagte der Innenminister. Doch, genau das heißt es.

Wir danken Ferrer für seinen Kommentar und zitieren daraus: “Seit dem Maastrichter Vertrag gelten in der EU die sogenannten vier Freiheiten. Das heißt, es dürfen in der EU vier „Sachen“ frei zwischen den Ländern verkehren, und es lohnt sich, auf die genaue Formulierung zu achten, denn „Sprache bringt es an den Tag“:

– Kapital. Natürlich
– Dienstleistungen. Logisch sie gehen mit dem Kapital Hand in Hand.
– Güter. Selbstverständlich. Keine Zölle, keine Handelshemmnisse.
– Und Arbeitnehmer. Nicht Menschen. ArbeitNEHMER.

Jedes Land kann freizügiger sein, man darf Menschen ins Land lassen, auch wenn sie keinen Arbeitsvertrag vorweisen können. Studenten zum Beispiel. Man darf die Familienzusammenführung mehr oder weniger großzügig auslegen. Aber man darf kein Sozialtourismus (welch abscheuliches Wort!) betreiben. Rumänien und Bulgarien sind obendrein von diesen sogenannten Grundfreiheiten ausgenommen, es gelten Übergangsregeln. Wie sie früher für Polen galten, und davor für Spanien, Griechenland und Portugal.”

Friedrichs sprachlicher Trick übrigens ist mehr als das. Der Innenminister will damit nicht nur martialisch klingen, er will ohne rechtliche Notwendigkeit Gesetze verschärfen – nicht um ein Problem zu beseitigen, sondern allein um Gesetze zu verschärfen. Er sagte: „Die Freizügigkeit umfasst nicht das Recht, Leistungen zu erschleichen.“ Nein, natürlich nicht. Wer sich Leistungen erschleicht, wer also falsche Angaben macht, um Geld vom Staat zu bekommen, der verstößt gegen diverse Gesetze und wird dafür nach allen Regeln der Kunst bestraft. Mit dem Ausdruck F. suggeriert Friedrich, es gebe eine → Schutzlücke. Die gibt es nicht, der behauptete Missbrauch ist ein ganz normaler Gebrauch, der tatsächliche Missbrauch ist selbstverständlich untersagt. Ein schmutziger aber beliebter Kniff in der Politik: Das Verbot von etwas fordern, das längst verboten ist, um → Handlungsfähigkeit zu beweisen.

Mit herzlichem Dank an Detlef W.

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11 Kommentare

  1. Ich bin auf der Suche nach einem anderen Thema auf Ihren Artikel zur Freizügigkeit in der EU gestoßen und habe ihn mit großem Interesse gelesen, da sich ein solcher “Fall” (EU-Bürger muss/möchte in D. Sozialleistungen in Anspruch nehmen) im letzten Jahr in meinem unmittelbaren Umfeld zugetragen hat. Es gab Ende 2012 auch noch die sogenannte “Freizügigkeitsbescheinigung” und genau diese war Voraussetzung dafür, dass Sozialleistungen in Anspruch genommen werden konnten. Voraussetzung für das Ausstellen einer Freizügigkeitsbescheinigung wiederum war die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Konkret hieß das: 6 Monate bei einem der marktführenden Burgerbrater für 7, ..? € Brutto pro Stunde auf “Minijob”-Basis tätig zu werden. Da sich davon der Lebensunterhalt nicht bestreiten lässt, wurde der Lohn von der Arbeitsagentur auf den ALGII-Satz “aufgestockt”. Die Fastfood-Kette hat den Vertrag nach der “Probezeit” nicht verlängert. Ich glaube, weil sie ansonsten einen höheren Stundenlohn (es handelt sich um wenige Cent) zahlen und irgendwann auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag ausstellen müssten, ist es relativ häufig der Fall, dass derartige Verträge nicht verlängert werden. Die Person bezieht seitdem den ALG II Regelsatz.

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