Vertrauensperson, unabhängige

Stellen Sie sich vor, Ihr Auto klappert und qualmt. Sie vermuten, dass es nicht mehr so richtig verkehrstauglich ist. Sie könnten zum TÜV gehen und es durchchecken lassen. Aber dann legt der die Karre womöglich sofort still. Das wäre blöd. Wäre es da nicht viel praktischer, Sie suchten sich selbst einen genehmen Gutachter, bezahlten ihm Geld und würden ihn bitten, Ihr Auto zwar anzuschauen, aber das Ergebnis anschließend nicht allzu gründlich in seinem Gutachten aufzuschreiben? Beziehungsweise nur in einer geheimen Version für Sie und in einer entschärften, öffentlichen Version für alle anderen – für die Polizei zum Beispiel? Klingt prima, oder? Genau das hat die Bundesregierung gerade getan. Sie hat sich selbst überprüft, damit es andere nicht tun. Sie hat per Werkvertrag einen Gutachter eingekauft, damit er nachschaue, ob der Bundesnachrichtendienst gegen Grundrechte verstieß, als er der NSA beim Spionieren half. Denn den Volksvertretern wollte die Regierung diese Prüfung nicht überlassen, zu groß schien ihr offensichtlich die Gefahr, dass die den BND anschließend als Rechtsbrecher bezeichnen. Damit diese Farce nicht so auffällt, wurde der Mann hartnäckig als unabhängige V. bezeichnet. Allein deshalb, weil es gut klingt. Es sind gleich zwei Begriffe, mit denen Menschen nur positive Dinge verbinden: von der Regierung unabhängig und jemand, dem man vertrauen kann. Wer will da zweifeln? Leider haben beide Begriffe nichts mit dem Auftrag des Gutachters zu tun. Er war nicht unabhängig und Vertrauen muss man sich erarbeiten. Was ihm nicht gelungen ist, liest man das Gefälligkeitsgutachten den Bericht. Das V im V-Mann steht hier wohl eher für Vertuschung.

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1 Kommentar

  1. “Während der gesamten Zeit standen der Sachverständigen
    Vertrauensperson für inhaltliche Fragen eine Juristin des BND und zur
    Lösung organisatorischer Aufgaben ein weiterer Mitarbeiter des BND zur
    Verfügung. Zur Bearbeitung informationstechnischer Fragen war außerdem
    über einen längeren Zeitraum ein Ingenieur des BND anwesend.”
    HAHA der Angeklagte stellte dem Richter also einen Sachverständigen, der ihm beratend zur Seite steht, ob ein Verbrechen begangen wurde ??? Wie lächerlich :D

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