Bedeutungsleere Wörter kommen gern harmlos daher, sind es aber nicht, wenn sie dazu dienen, einen Zusammenhang zu verstecken, ja Gewalt zu verbergen. Die → Maßnahme ist ein Beispiel dafür. Ähnlich verhält es sich mit dem Verfahren. In einem Kompositum kann wenigstens ein hinzutretendes Erstglied zum Ausdruck bringen, dass sich hinter einem Verfahren sehr viel mehr verbirgt, wie beim Asylverfahren. Wenn aber das Erstglied ebenfalls harmlos klingt, möglicherweise sogar nur eine Ortsangabe ist, wie in F., dann bleibt vollkommen unklar, worum es sich hier handelt: Das F. könnte etwas mit dem Check-In oder mit der Gepäckabfertigung zu tun haben. In Wirklichkeit geht es darum, Flüchtlinge auf Flughäfen einzusperren, bis über ihr Asylverfahren entschieden ist. So eine Haft kann bis zu 18 Monaten dauern. Ein ziemlich langes und unangenehmes Verfahren also, das meistens mit der Abschiebung endet. Und auch wenn das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass es sich dabei rechtlich nicht um einen Freiheitsentzug handelt, so nennt es den Vorgang doch zumindest eine Einreiseverweigerung. Für die Betroffenen kommt sie einer Haft gleich. So etwas als F. zu bezeichnen, zeigt einen starken Wunsch, das Ganze euphemistisch zu verbrämen. Ungefähr so, als würde die heimliche Ausspähung fremder Computer, die gern als → Onlinedurchsuchung verniedlicht wird, als Festplattenverfahren bezeichnet.
Die Oberen müssen ja auch an ihre “ausführenden Organe” denken. Wenn die jeden Tag in ihren Bericht schreiben müssen “heute x Flüchtlinge im Flughafen eingesperrt” kriegen sie womöglich irgendwann Bedenken. “Heute x Flüchtlinge dem Flughafenverfahren zugeführt” hört sich dagegen nach einem ordentlichen, abheftbaren Vorgang an.