Videoüberwachung, konventionelle

Umstrittenes weniger umstritten zu machen, gelingt besonders dann, wenn noch umstrittenere Dinge eingeführt werden. So wurde am → Sicherheitsbahnhof Berlin-Südkreuz nun neben der Videoüberwachung auch ein Pilotprojekt zur Gesichtserkennung installiert. Das lässt dank seiner erschreckenden Möglichkeiten die bisherige Videoüberwachung weniger bedrohlich erscheinen, und so ist plötzlich die Rede von der konventionellen V. Aber ist sie das wirklich? Nein, denn konventionell bedeutet, dass sich alle auf eine Konvention – eine Regel des Umgangs – geeinigt haben. Das trifft aber hier nicht zu, denn V. wird von Datenschützern nach wie vor kritisiert und abgelehnt. Letztlich wird sie nur deshalb als konventionell bezeichnet, weil sich viele Menschen widerwillig an sie gewöhnt haben. Und weil es nun eben mit der automatischen Identifizierung von Personen noch eine Steigerung gibt, die Datenschützer sogar für illegal halten. Dass Letzteres mit dem Schutz der Privatsphäre noch weniger zu vereinbaren ist, heißt aber nicht, dass die V. nicht auch die Privatsphäre verletzt. Das Schlimme ist noch immer schlimm, auch wenn es längst Schlimmeres gibt.

Siehe auch → Videoaufklärung und → Videoschutz.

Videoaufklärung

Ein Berliner Verein von CDU-Politikern propagiert die „Videoaufklärung“

Hoffnung wird hier zum bereits eingetretenen Erfolg hochgegaukelt. Denn gemeint ist die Videoüberwachung. Also das Aufzeichnen aller Menschen im Umfeld einer Videokamera, ohne dass sich diese Menschen eines Verbrechens verdächtig gemacht haben – in der Hoffnung, dass wenn ein Verbrechen geschieht, dieses mithilfe der Videobilder schneller oder leichter aufgeklärt werden kann. Auch wenn es einzelne Beispiele gibt, dass mithilfe von Videoüberwachungsbildern Täter gefunden wurden, existiert dafür keine Garantie. Jede Videoüberwachung zur V. zu erklären, ist ein unlauterer sprachlicher Trick. Denn damit verschleiert die V. die vorherrschende Eigenschaft dieser Tätigkeit. Aus der negativ empfundenen Überwachung wird die positiv klingende Aufklärung. Interessanterweise gehört die Videoüberwachung damit genau wie die Vorratsdatenspeicherung zu den Überwachungsmaßnahmen, für die bewusst immer wieder neue Begriffe gesucht werden. Was nahelegt, dass dahinter der Vorsatz steckt, den Abbau von Freiheiten positiv erscheinen zu lassen. Im Übrigen will die CDU, die das Konzept der V. erfunden hat, damit ziemlich viel Freiheit beschneiden. Denn der Gesetzentwurf, der mehr V. fordert, sieht vor, dass die Polizei neben den Bildern auch Ton aufzeichnen darf. Und damit also die Gespräche auf der Straße mitschneiden. Siehe Videotechnik, Videoschutz.

Gefahr, drohende

Die bayerische CSU hat einen neuen Rechtsbegriff in ein Gesetz geschrieben, die → drohende G. Der Bayerische Landtag hat gerade ein „Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“ beschlossen. Das erlaubt der Polizei künftig, Wohnungen zu durchsuchen oder Menschen ins Gefängnis zu stecken, wenn die Polizei der Meinung ist, dass von diesen Menschen „in absehbarer Zeit“ Gewalttaten zu erwarten seien – von ihnen also irgendwann irgendeine G. droht. Das klingt gefährlich und so, als würde diese G. gleich über alle hereinbrechen. Aber dieser Eindruck ist falsch.

Rechtlich ist die → drohende G. viel ungefährlicher als die sogenannte konkrete G., die bislang in den entsprechenden Polizeigesetzen steht. Denn konkret bedeutet nach den Buchstaben des Gesetzes, dass es wirklich Hinweise darauf geben muss, dass gleich etwas passiert. Beispielsweise weil jemand in einem Ausbildungslager von Terroristen war und nun in Briefen an seine Freunde ankündigt, dass er am kommenden Donnerstag etwas in die Luft sprengen wird.

Eine → drohende G. ist sehr viel weniger bedrohlich. Das legt schon der alltägliche Umgang mit dem Begriff nahe. Den Menschen drohen mannigfache Gefahren, sobald sie aus dem Haus gehen. Und sogar im eigenen Bett droht ihnen noch eine ganze Menge, sogar der Tod. Was jedoch nichts darüber aussagt, ob dieser einen wirklich demnächst ereilen wird. Ähnlich ist es mit dem neuen bayerischen Polizeigesetz. Dem genügt es, wenn die “konkrete Wahrscheinlichkeit begründet ist, wonach in absehbarer Zeit Gewalttaten von erheblicher Intensität oder Auswirkung zu erwarten sind”. Somit wird aus der → konkreten G. nur noch eine „konkrete Wahrscheinlichkeit“. Was das ist? Das sagt das Gesetz nicht. Auch ob die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mensch gefährlich wird, 5 Prozent oder 95 Prozent betragen muss, ist nicht erwähnt. Womit das wohl nur der sprachliche Versuch ist, den schwammigen Begriff Wahrscheinlichkeit konkreter erscheinen zu lassen.

Doch damit entfernt sich die staatliche Gewalt immer weiter von Tätern und Taten und bewegt sich immer tiefer hinein in den Raum der Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten. Wer einmal Lotto oder Roulette gespielt hat weiß, wie tückisch dieser Raum ist und wie schnell man mit einer Beurteilung aufgrund von Annahmen daneben liegen kann. Jemanden ins Gefängnis zu bringen, nur weil man glaubt, dass er irgendwann etwas vorhaben könnte, ist staatliche Willkür. Noch dazu weil diese im Gesetz verniedlichend als Unterbindungsgewahrsam bezeichnete Haft praktisch unbegrenzt verlängert werden darf – ohne dass es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren kommt. Allein schon die verharmlosenden Wortwahl zeigt, dass hier willkürliche Staatsgewalt verschleiert werden soll. Nebenbei: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hielt den deutschen Unterbindungsgewahrsam 2011 unter bestimmten Bedingungen für eine Verletzung der Menschenrechte und forderte, der Staat müsse schon eine konkrete und spezifische Gefahr vorweisen können, um seine Bürger einsperren zu dürfen.

Der CSU-Politiker Florian Hermann sagte bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes im Landtag: „Vorsicht ist besser als Nachsicht.“

Der Jurist Martin Heidebach von der Ludwigs-Maximilia-Universität München findet jedoch, dass das bayerische Gesetz gegen die Verfassung verstößt. Er schreibt, diese „Änderung der polizeilichen Generalklausel“ werde „zu einer massiven Verschiebung der Tektonik von Freiheit und Sicherheit führen – zulasten der Freiheit.“

„Das alles ist eigentlich unvorstellbar; bei diesem Gesetz ‘zur Überwachung gefährlicher Personen‘ denkt man an Guantanamo, Erdogan oder die Entrechtsstaatlichung in Polen. (…) Die CSU sollte sich schämen“, schreibt der Jurist und Journalist Heribert Prantl. Das Gesetz sei „eine Schande für einen Rechtsstaat“. Genau das gleiche schreibt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie war selbst Justizministerin. Zwei Mal.

Siehe auch → Gefährder und → Gefährder, potenzieller.

Der Neusprechfunk 10 ohne echte Distanzierung

Wir präsentieren nach zu langer Pause nun endlich wieder einen Neusprechfunk, zwar in Rumpfbesetzung, aber mit guter Laune. Die Stapel gesammelter Zeitungsausschnitte mit Neusprechbeispielen, politischer Sprache und sonst bemerkenswerten Sottisen konnten wir längst nicht alle besprechen, daher haben wir uns mit wenigen Ausnahmen auf Aktuelles beschränkt. Denn ein Podcast von vielleicht zwanzig Stunden war nicht zumutbar.

Es sind nicht immer Zeitungsartikel, die wir beleuchten. Unsere Aufmerksamkeit erregte auch der Konzern Volkswagen, der eine ganzseitige Anzeige in mehreren Tageszeitungen geschaltet hatte:

vw-anzeige

Wegen der Diesel-Krise wollte man wohl potentielle Kunden gnädig stimmen. So haben wir einen Blick auf den Text der Anzeige geworfen, in dem es dem Konzern um jeden einzelnen Kunden geht.

Das in Zeitungen aufgefundene Neusprech hat oft die Tendenz, die Wahrheit zu verschleiern. Deswegen haben wir diesmal ein Gegenbeispiel besprochen, in dem mit Hilfe der verwendeten Wörter in aller Deutlichkeit gesagt wird, was Sache ist, und gleichzeitig Position bezogen wird: beispielsweise durch Wendungen wie das Schäuble-Paradies oder der perfekte Strafzettelstaat.

schaeuble-paradies

Der Zusammenhang ist die Ipomex, eine Fachausstellung für die „sicherheitsorientierte Wirtschaft“, die als eine Messe für Überwachungszubehör enttarnt wird. Sie hat allerdings wohl unterdessen die Tore geschlossen. Gemäß alter Traditionen war der besprochene Artikel aber auch aus einer mehrere Jahre alten Zeitung. Der hochgeschätzte Journalist und Reporter Juan Moreno hatte bei der Ipomex für den SPIEGEL (Nr. 15, April 2009) einen lesenswerten Ortstermin.

sicherheitsorientiert

Wenn man Menschen als Linksextreme oder sogar als Linksterroristen benennt, weil sie sich an der Vorbereitung von Protesten gegen den G20-Gipfel Anfang Juli in Hamburg beteiligen, so ist das wohl Neusprech für früher übliche Bezeichnungen wie Gipfelgegner oder schlicht Demonstranten. Und wem schon Linksextremismus unterstellt wird, der neigt vermutlich auch zur Gewalt und weniger zur Deeskalation. Tatsächlich wurde allerdings vor Beginn des G20 ein Konsens seitens der Gipfelgegner veröffentlicht, der deutlich macht, nicht auf Eskalation zu setzen und mit den Anwohnern zusammen gegen die Politik der G20-Teilnehmer protestieren zu wollen. In der FAZ (29. Mai 2017, S. 3) erwartet Mona Jaeger dennoch eine echte Distanzierung von Gewalt, offenbar weil die ihr gegenüber abgegebenen Distanzierungen nicht als glaubhaft anzusehen sind.

linksterroristen

Die Online-Version des besprochenen Artikels hat übrigens abweichend den Titel Wie gewaltfrei wird gegen Trump und Co. protestiert? Anders in der gedruckten Version: Dort lautet der Titel „Was ist der Brand einer Tonne gegen das Schlechte der Welt?“

titel FAZ

Passend dazu sprechen wir auch kurz über körperlich-dynamische Polizisten. Bei der Aufnahme des Podcasts wussten wir allerdings noch nichts über die ganz anderen Dynamiken bei der Hamburger Polizei, denn das G20-Spektakel hatte noch nicht begonnen, die Demo-Blockade der Polizei war noch nicht vollzogen und die nächtlichen Randale hatten auch noch nicht stattgefunden. Auch das körperlich-dynamische Sodom und Gomorrha der Berliner Polizei war uns noch nicht bekannt.

Wo wir bei Randale sind: Einen kleinen Schwenk machen wir im Neusprechfunk 10 (mp3) noch zum Oktoberfest, das dieses Jahr zum 184. Mal auf der Münchner Theresienwiese stattfinden wird, und einen Streit um die Namensrechte daran.

Neben einem diesmal recht kurzen Ratespiel über neuere und schon ältere Beispiele aus der Wortewarte sprachen wir über:

Hier ist der Neusprechfunk 10 als mp3. Alternativ gibt es wie immer auch eine ogg-Version des Neusprechfunk 10.

Wir legen hiermit unsere Weinwahl offen:

riesling

Play

Sicherheitsbahnhof

Sicherheitsbehörden (sic!) testen an einem S. ein Pilotprojekt. Da fühlt man sich doch gleich viel sicherer. Allerdings gibt es dafür keinen Grund. Denn Videoüberwachung und Gesichtserkennung, um die es hier geht, machen die Welt nicht sicherer. Sie können keine Verbrechen verhindern. Sie können höchstens dabei helfen, sie hinterher schneller aufzuklären. Das ist gut, aber es hat mit Sicherheit – also mit der Abwesenheit von Gefahr – nichts zu tun. Die Wortneuschöpfung S. gaukelt das nur vor. Dabei ist eine umfassende Gesichtserkennung, so wie sie hier geplant ist, grundgesetzwidrig – vielleicht noch nicht in der Testphase, aber spätestens dann, wenn sie unausweichlich ist. Siehe auch → Videoschutz, → Sicherheitsindustrie, → Sicherheitsforschung oder gar → Sicherheitszone.