Die D.-n sind eine Erfindung derjenigen, die mehr Überwachung der Bürger fordern, sie sind eine Neuschöpfung mit politischem Hintergedanken. Am 15. April 2016 sagte der Bundesinnenminister als Begründung dafür, dass die Große Koalition neue Überwachungsbefugnisse für Geheimdienste und Polizei schaffen will:
„Der internationale Terrorismus kennt keine Grenzen. Wir müssen ihm daher geschlossen und in guter bilateraler und internationaler Zusammenarbeit konsequent entgegen treten. Wir sind uns einig: Dateninseln können wir uns nicht leisten!“
Inseln sind für manche Menschen Sehnsuchtsorte – weil sie so abgelegen und einsam sind. Aus der Sicht derjenigen, die Kommunikation und Austausch wünschen, sind sie hingegen Gefängnisse. Genau dieses Bild will der Innenminister in den Köpfen entstehen lassen: versprengte Orte, an denen die doch so nützlichen Daten der Menschen eingesperrt sind und nicht dabei helfen können, das Leben aller sicherer zu machen. Informationen zum Nutzen der Allgemeinheit zu befreien, war bislang eher eine Forderung der Open-Data-Bewegung. Der Innenminister deutet diese Idee hier um und missbraucht sie, um mehr Überwachung zu rechtfertigen.
Die Formulierung stammt dabei wohl vom Bundeskriminalamt, das von der Anti-Terror-Paket genannten Überwachungsausdehnung profitiert. Der Präsident des BKA griff das Stichwort des Innenministers dankbar auf und wiederholte die Wortneuschöpfung wenige Tage später:
„Dateninseln darf es nicht mehr geben.“
Verfügbare Informationen müssten „zu jeder Zeit allen Sicherheitsbehörden vollständig zur Verfügung stehen“. Natürlich nur „unter Beachtung der [neuen?] rechtlichen Voraussetzungen“
Damit machte er deutlich, worum es geht: Verfügbare Informationen – also alle, die sich irgendwo finden lassen –, sind gefälligst den Behörden auszuhändigen. Datenzurückhaltung, von Verteidigern des Konzeptes auch Datenschutz und Privatsphäre genannt, ist ein Vergehen. Denn: all your data are belong to us!