Richteramt, Befähigung zum

Weichgespülte Form des sogenannten Richtervorbehalts. Schwere Eingriffe in Grundrechte müssen in Deutschland von einem Richter genehmigt werden. Das soll garantieren, dass Durchsuchungen und ähnlich unangenehme Dinge von einer Person überprüft werden, die unabhängig ist und nichts mit der Behörde zu tun hat, die in den Sachen anderer Leute schnüffeln will. Bürger sollen so vor staatlicher Allmacht und Willkür geschützt werden. Doch wird diese im Alltag bereits geringe demokratische Hürde bei vielen Überwachungsmaßnahmen noch weiter geschleift, eben durch die Befähigung zum R. Der Ausdruck ist bewusst irreführend, er meint eben keinen Richter und keine Richterin. Die aufgeblasene Bezeichnung für Volljuristen meint Menschen, die das erste und das zweite juristische Staatsexamen bestanden haben und damit als Anwalt oder eben auch als Richter arbeiten dürften, es aber nicht tun, sondern in einer Behörde beschäftigt und damit gerade nicht unabhängig sind. So genügt es beim Bundesnachrichtendienst, wenn ein Beamter der Behörde, der die Befähigung zum R. besitzt, Datenabfragen und Ähnliches genehmigt. Und beim Bundeskriminalamt, wenn jemand mit der Befähigung zum R. prüft, ob die Privatsphäre verletzt und mehr überwacht wurde, als das Gesetz erlaubt. Das Ganze ist also ein Placebo, um staatliche Übergriffigkeit  zu verschleiern.

muss liefern

Das Verb liefern kommt vom lateinischen liberare, das ursprünglich ‘befreien’ bedeutete, dann auch ‘abgeben, aufgeben, aushändigen’ und eben ‘liefern’. Als Handelsterminus ist es dann über das Niederdeutsche ins Hochdeutsche gewandert. Die ältere Bedeutung ‘abgeben, aufgeben’ kommt noch in der Redensart ‘geliefert sein’ zur Geltung. Ansonsten ist das Verb nur noch in der den Warenverkehr betreffenden Bedeutung üblich. Liefern muss, wer eine Bestellung oder einen Lieferauftrag erhalten hat, insbesondere wenn der zur Lieferung Verpflichtete bereits sein Geld bekam. Und an dieser Stelle kommt die Metapher ins Spiel: Der Ausdruck wird verwendet, wenn jemand als Schuldner dargestellt werden soll, der mit seinen Verpflichtungen im Verzug ist. Es impliziert eine Bringschuld und versetzt denjenigen, der liefern muss, in die Rolle eines Dienstbotens. In Zeitungsüberschriften und politischen Reden musste schon so ziemlich jeder liefern, sei es Stefan Effenberg, der Handel (was lustig ist, weil der ja ständig liefert), die SPD oder irgendein bestimmter Politiker. Während der „Griechenlandkrise“ war es regelmäßig die griechische Regierung beziehungsweise das griechische Parlament oder gleich ganz Griechenland, die irgendetwas liefern, oder auch ihre Hausaufgaben machen sollten. Was nur umschreiben sollte, dass sie etwas hergeben sollen, nämlich soziale Errungenschaften oder Staatsvermögen – insofern passt die ältere Bedeutung von ‘aufgeben, aushändigen’ wieder. In der Flüchtlingskrise ist es jetzt die Türkei, die liefern muss – nein, keine Flüchtlinge, wie man angesichts der Überschriften glauben könnte. Das Gegenteil ist gemeint: Die Türkei soll verhindern, dass Flüchtlinge nach Europa kommen. Die EU bezahlt also dafür, dass die Türkei gerade nichts liefert.

Probewirkbetrieb

Wird hier ausprobiert? Oder wirkt irgendetwas schon? Oder wird ausprobiert, wie etwas wirkt, oder ob es überhaupt wirken kann? Der P. vereint all diese Möglichkeiten und lässt damit die eigentliche Handlung im Dunkeln. So wie rechts und links zusammen sprachlich nicht geradeaus ergibt, sondern rinks und damit Unsinn. Es wäre amüsant, wenn der Hintergrund nicht so ernst wäre. Denn das Bundesamt für Verfassungsschutz hat den P. hervorgekramt, um den Einsatz der Spionagesoftware XKeyscore der NSA zu beschreiben, die der Verfassungsschutz … ja, was eigentlich? Testet? Einsetzt? Eben das vernebelt der Ausdruck. Laut Verfassungsschutz wird XKeyscore seit bald drei Jahren getestet, weil man der NSA-Software nicht traut, ihren Quellcode nicht kennt und nicht genau weiß, was sie wirklich tut. Der Test aber läuft mit echten Daten, die aus Operationen des Verfassungsschutzes stammen, bei denen deutsche Staatsbürger abgehört wurden. Im NSA-Untersuchungsausschuss fragte der Grüne Obmann Konstantin von Notz daher sarkastisch, ob er auch mit seinem Auto ohne TÜV auf die Straße dürfe, wenn er verspreche, dass das nur ein P. sei. Beantwortet wurde ihm die Frage vom Verfassungsschutz nicht. Dabei ist der P. schon lange im Dienst. Er wurde nicht extra für die Spionagesoftware XKeyscore erfunden, sondern geistert schon seit Jahren durch das Innenministeriumsdeutsch. So war zum Beispiel das Informationssystem zur automatisierten Personenfahndung, bekannt unter dem Akronym INPOL neu, eine ganze Weile im P. Genau wie das Service- und Competence-Center TKÜ, besser bekannt als Zentralstelle für Kommunikationstechnologien – beides freundliche Umschreibungen für eine zentrale Abhörstelle von Polizei und Bundeskriminalamt, die zum Bundesverwaltungsamt und damit zum Innenministerium gehört. Nebenbei: Competence Center ist ein Pseudoanglizismus, also ein ins Englische falsch übersetztes deutsches Wort ( Kompetenzzentrum), denn auf Englisch heißt es korrekt competency center. Aber zurück zum P., den scheint das Ministerium immer dann hervorzuholen, wenn es um ziemlich private und damit ziemlich heikle Daten geht. Was die Vermutung nahelegt, dass der Begriff bewusst verschleiert.

Kompetenzzentrum

Das K. ist ein regelrechtes Bündel an sprachlicher Renommiersucht. Wer kompetent ist, der kann was. Wie gut muss dann erst das K. sein, wo sich offenbar haufenweise Kompetenz konzentriert? Doch halt, in dieser Wortkonstruktion heißt Kompetenz etwas anderes. Sie ist nämlich polysem, kann also mehrere Bedeutungen haben: einerseits ‚Fähigkeit‘, andererseits aber auch ,Befugnis‘ und ,Zuständigkeit‘. Letztere ist übrigens die ursprüngliche Bedeutung. Denn das lateinische competentia bezeichnete die Einkünfte der Bürger, aus denen sich die Höhe der zu zahlenden Steuern errechnete. Da mehr Steuern zahlen hieß, auch mehr Verantwortung für das Gemeinwesen zu tragen, im Krieg beispielsweise ein Pferd zur Verfügung zu stellen, entwickelte sich die Bedeutung ,Zuständigkeit‘. Daraus wurden im Verwaltungssprech irgendwann die Kompetenzen (meistens im Plural) einer Behörde, also deren Zuständigkeiten. Erst später kam die Bedeutung ‚Fähigkeit‘ hinzu. In dieser wird das Wort vor allem in der Wissenschaft verwendet, in der Linguistik, der Psychologie oder der Pädagogik. Von dort war es dann nur noch ein kleiner Schritt in die Umgangssprache, wobei sich der Begriff dabei noch weiter verschob. Aus der einfachen ,Fähigkeit‘ wurde dabei eine besonders gute Leistung. Das K. nun ist eine Einrichtung, in der die einzelnen Zuständigkeiten verschiedener Verwaltungen gebündelt werden. Wer das K. als besonders schlaue Einrichtung missversteht, hat das entweder nicht verstanden oder möchte gern ein wenig mit seiner Kompetenz angeben.

Dieser Text erschien zuerst in unserem Buch: „Sprachlügen – Unworte und Neusprech von ‚Atomruine‘ bis ‚zeitnah‘.“

Gastrecht

Das G. ist eine Rechtsform der Antike. Damals gab es Vereinbarungen, Gästen Schutz zu garantieren, die in Rom zwischen Familien, in Griechenland zum Teil zwischen (Stadt-) Staaten geschlossen wurden. Ethik und Religion banden den Gastgeber, aber nicht das Gesetz. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde dann zum ersten Mal in der Geschichte eine weltweite, völkerrechtlich gültige Konvention geschaffen, um Flüchtenden eine Zuflucht zu bieten. Das Asylrecht soll es Verfolgten ermöglichen, in einem anderen Staat eben Schutz vor Verfolgung zu finden. Es gilt in allen Staaten, die sich der Genfer Flüchtlingskonvention angeschlossen haben. Das sind immerhin 147. Es gilt für alle Schutzsuchenden – ohne Obergrenze. Ausgenommen vom Asylrecht sind lediglich Kriegsverbrecher (denen ist der Prozess zu machen). Ansonsten kann es nicht verwirkt werden. Selbst dann nicht, wenn eine geflüchtete Person eine Straftat begeht. Ja, sie kann nach Paragraf 33 Absatz 2, ausgewiesen werden, wenn sie für eine Straftat verurteilt wurde und/oder erwiesenermaßen eine Gefahr für die Sicherheit darstellt. Aber sie darf nicht dorthin zurückgeschickt werden, wo Verfolgung oder Tod auf sie warten. Denn keine Straftat darf menschenunwürdig bestraft werden. Wer das Asylrecht als G. bezeichnet und damit suggeriert, dass es eine freiwillig erteilte Gnade ist, entwertet ein im Grundgesetz verankertes Menschenrecht und verharmlost das Leid der Verfolgten.