absurd

Adjektiv, üblicherweise verwendet als Beschreibung für Aussagen oder Vorschläge des politischen Gegners oder für Forderungen von Wählern in der Hoffnung, über diese nie wieder reden zu müssen. Tatsächliche Bedeutung:

1. wahr,
2. wahr, aber eine Frechheit, es öffentlich zu sagen/zu fordern,
3. wahr und auch belegbar, jedoch peinlich und daher nichtsdestotrotz eine Frechheit,
4. möglicherweise wahr, aber (glücklicherweise) nicht durch Fakten belegbar und daher eine umso größere Frechheit,
5. notwendig,
6. notwendig, aber teuer und daher politisch nicht vermittelbar, schon gar nicht vor einer Stadtrats-, Landtags-, Bundestags-… vor einer Wahl,
7. notwendig, aber nur gegen Widerstände von Lobbyisten Interessengruppen durchsetzbar, daher politisch heikel und ebenfalls nicht vermittelbar, schon gar nicht vor einer Wahl,
8. tatsächlich Unsinn (selten).

Daher also meist eine Antiphrase oder ein Pejorativum. Vgl. auch abstrus.

Mit Dank an @Promovator für die Idee.

Schutzlücke

Polizeigewerkschaften, BKA, CDU und CSU werden nicht müde, uns zu erklären, dass ohne Vorratsdatenspeicherung eine „Schutzlücke“ drohe. Das Kompositum aus Schutz- und -Lücke suggeriert, dass uns der Staat rundherum schützen könnte vor allem Bösen, gäbe es da nicht dieses eine lästige Loch, diese kleine Lücke nämlich, durch die das Böse listig lugt (lugen ist, aber das nur nebenbei, mit der Lücke sprachgeschichtlich verwandt). Dieses Loch nun also im ansonsten fest gefügten antiterroristischen Schutz (-Wall?) gelte es zu stopfen. Tatsächlich? Ist die S. nicht vielmehr nur eine Schutzbehauptung? Denn zwar kann die Vorratsdatenspeicherung, die besser Datenhortung hieße, aber gern Mindestspeicherdauer genannt wird, getrost als bequemes Instrument gelten – zumindest für Strafverfolger. Nur schützen kann sie vor nichts und niemandem. Bestenfalls vereinfacht sie im Nachhinein die Strafverfolgung. Das ist selbstverständlich prima, aber ohne die Chance zu schützen, also Unheil zu verhindern, kann sie natürlich auch keine Lücke schließen. Falls es die denn gäbe. Im Gegenteil: die Vorratsdatenspeicherung Mindestspeicherdauer Mindestdatenspeicherung Datenhortung reißt Lücken – in die Grundrechte.

Stresstest

Das Wort Stress hat schon viel erlebt: Auf der Basis des lateinischen stringere ‚drücken, umklammern‘ und seiner volkssprachlichen Substantivableitung strictia entstand im Altprovenzalischen das poetische Wort destressa. Es bezeichnete das Gefühl des Leidens und des Kummers, insbesondere in Angelegenheiten unerfüllter Liebe. Über das altfranzösische destresse, das es in der Form détresse (‚Notlage‘, ‚Kummer‘) im Französischen immer noch gibt, gelangte es in der kürzeren Version stress ins Englische. Dort fanden es Anfang des 20. Jahrhunderts Psychologen und nutzten es, um den Zustand zu beschreiben, der heute auch in der Umgangssprache als Stress bezeichnet wird (im Englischen auch als Verb to stress verwendbar) – übrigens vor allem im germanischen Sprachraum: Ein Italiener würde nicht von sich sagen, er sei gestresst (als Lehnwort stressato), sondern sich als müde oder erschöpft bezeichnen (stancato). Briten und Deutsche hingegen scheuen die Müdigkeit und sind stattdessen im Stress und damit weiter aktiv, so schlecht es ihnen dabei auch gehen mag. In der Wirtschaft nun werden gern Personifizierungen verwendet, es macht die so schwer durchschaubaren Zusammenhänge weniger Angst einflößend. Und so stehen plötzlich Finanzsysteme unter Stress, oder es wird vorgeschlagen, Banken einem S. zu unterziehen. Schon bei Menschen ist es keine gute Idee, sie absichtlich unter Druck zu setzen, ist doch nie klar, wie sie wirklich reagieren. Bei Banken und erst Recht bei Atomkraftwerken kann das Ganze zur Katastrophe führen, wie der 1986 in Tschernobyl durchgeführte Test gezeigt hat. Daher ist der schon für Finanzen unangemessene Begriff für Atomkraftwerke völlig unzutreffend. Wer ihn nutzt, will lediglich Handlungsfähigkeit demonstrieren und suggerieren, die Technik sei beherrschbar und sicher. Ist sie aber nicht.

Biosprit

B. (auch Biokraftstoff) hat mit Biojoghurt und anderen Bioprodukten nichts zu tun. Es darf als unwahrscheinlich gelten, dass ihm je das Biosiegel zuteil werden wird. Bio- ist im Deutschen reihenbildend und (fast schon) ein Präfix, das so viel bedeutet wie „aus biologisch-kontrolliertem Anbau“. Biosprit hingegen wird nicht biologisch-kontrolliert angebaut. Es handelt sich um Benzin, also ursprünglich Erdöl, dem ein geringer Teil Ethanol beigemischt ist, das aus Pflanzen hergestellt wurde. Meist übrigens unter Verwendung von Dünger (der oft mit Hilfe von fossilen Brennstoffen hergestellt wird) oder gar auf frisch gerodetem Urwaldboden. Die Umweltbilanz von B. ist also alles andere als bio (hier verwendet als prädikatives Adjektiv). Nicht einmal Kohlendioxid spart das teure Agrarbenzin, obwohl genau damit seine Einführung begründet worden war. Das positiv konnotierte Präfix mit Sprit oder Kraftstoff (ein Werbewort für Benzin) zu mischen, heißt: zu lügen.

Nachtrag: In den Kommentaren zu diesem Text versucht sich der Biokraftstoffverband an einer Erklärung des Wortes und der Zusammenhänge. Lesenswert!

Restrisiko

Es zeugt von erheblichem Willen zum Schönfärben, angesichts der tödlichen Sauerei eines radioaktiven Lavahaufens überhaupt von „Rest“ zu sprechen. Der Begriff soll offensichtlich verniedlichen, ist also ein Euphemismus, denn ein Risiko bleibt ein Risiko, egal wie groß oder klein es sein mag. Doch das nur am Rande. Nach Definition des deutschen Atomforums ist das R. ein: „Nicht näher zu definierendes, noch verbleibendes Risiko nach Beseitigung bzw. Berücksichtigung aller denkbaren quantifizierten Risiken bei einer Risikobetrachtung.“ Äh, Moment… Das, was übrig bleibt, wenn alle „quantifizierten“, also messbaren Risiken beseitigt sind, müssen wir hinnehmen? Also all jene Vorfälle Unfälle Katastrophen, die geschehen, weil es einfach (noch) keinen Grenzwert für ihre Ursachen gibt? Wollen Sie wissen, wie das Bundesverfassungsgericht das R. definiert? Etwas anders: Es fordert die „bestmögliche Gefahrenabwehr und Risikovorsorge“ und zwar bezogen auf den „jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik“. Das R. darf demnach nur jene Dinge meinen, die hypothetisch, konkret nicht vorstellbar und „jenseits der Grenzen des menschlichen Erkenntnisvermögens“ liegen. Völlig absurde Sachen also wie abstürzende Marsianer oder durch die Landschaft trampelnde Godzillas müssen als R. hingenommen werden. Von Wahrscheinlichkeiten steht im sogenannten Kalkar-Urteil von 1978 – nur nebenbei, es ging darin um schnelle Brüter – nichts. Die Definition der Atomindustrie also darf getrost als Güterabwägung gelten – Bezahlbarkeit versus Sicherheit, Geld gegen Leben. Eine solche Abwägung aber ist nur in Ordnung, wenn Kosten und Nutzen auf den gleichen Schultern verteilt sind. Bei Atomkraftwerken ist das nicht so: Keine Versicherung will das Risiko dieser Anlagen auf sich nehmen (was allein schon nachdenklich machen sollte), die Folgen einer Kernschmelze zahlen daher zum großen Teil die Bürger mit ihrer Gesundheit mit ihren Steuern. Es wäre also nur gerecht, wenn entweder auch der Gewinn an alle verteilt würde, oder wenn alle entscheiden dürften, ob sie dieses Risiko überhaupt tragen wollen.

Auf vielfachen Wunsch und mit Dank an alle Vorschlagenden.