Person, relevante

Sicherheitsneusprech mit dem Ziel, die Folgen der dahinter liegenden staatlichen Handlungen zu verbergen. Die relevante P. ist ein nichtssagender Ausdruck für einen Teilbereich der sogenannten → Gefährder. Die P. ist nach Ansicht des Bundeskriminalamtes (BKA) relevant, also irgendwie bedeutend oder wichtig, wenn sie „innerhalb des extremistischen/terroristischen Spektrums“ die Rolle einer „Führungsperson“ einnimmt. Doch beschränkt sich die Definition nicht nur auf solche Super-Gefährder. Verwirrenderweise sind laut BKA auch einfache „Akteure“ und auch „Kontakt- oder Begleitpersonen eines → Gefährdersrelevant. Es genügt also, einen → Gefährder zu kennen, um in den Datenbanken staatlicher Behörden als jemand geführt zu werden, den es zu beobachten gilt. Laut BKA ist der Ausdruck relevante P. nicht gesetzlich definiert und lediglich ein „polizeilicher Arbeitsbegriff“. Es sei auch nicht nötig, ihn in einem Gesetz zu definieren, findet das Bundesinnenministerium, schließlich habe es ja für die Betroffenen „keine Rechtsfolgen“, wenn sie als → Gefährder oder als relevante P. geführt werden. Die Überwachten und Bespitzelten werden das im Zweifel anders sehen. Eine von ihnen klagt gerade gegen die Einstufung als relevante P.

Siehe auch: → Gefährder, potenzieller und → Gefahr, drohende.

Kryptographie, leichtgewichtige

Kreative Wortumwidmung aus der Kategorie der abstrakten Gefahren. Nach Wunsch sicherheitsextremistischer Zeitgenossen soll eine leichtgewichtige K. so gestaltet sein, dass eine wirksame Verschlüsselung verhindert oder umgangen werden kann. Somit wäre die leichtgewichtige K. lediglich die Illusion von Verschlüsselung und Sicherheit. Unterstellt, dass Nutzer, die Inhalte kryptographisch sichern, dies nur selektiv tun wollen und dass sie in dem Gefühl leben, gegenüber staatlichen Stellen nichts zu verbergen zu haben. Behauptet außerdem, dass eine solche Schein-Verschlüsselung für den Alltagsgebrauch hinreichend sicher genug ist. Die Gefahr, dass auch Kriminelle die Hintertür finden und nutzen, die nur für die staatlichen Stellen gedacht war, wird dabei bewusst unterschlagen. Behauptet zugleich, dass staatliche Stellen nur verschlüsselte Dokumente und Gespräche von eindeutig gefährlichen Menschen entschlüsseln und nicht zufällig auch die von Unschuldigen.

In der wissenschaftlichen Betrachtung bezieht sich die leichtgewichtige K. ursprünglich auf maschinelle Interaktion (im so genannten Internet of Things), in der die Ressourcen für normale Kryptographie fehlen und mit einfachen kryptographischen Verfahren lediglich die Identität der (nicht-menschlichen) Kommunikationspartner festgestellt werden soll. Durch den Bezug auf die Verschlüsselung menschlicher Kommunikation wird das Adjektiv zu einem Euphemismus für „umgehbar“ oder „unsicher“.

Verwandt mit dem aus dem Englischen übertragenen Begriff der verantwortungsvollen Kryptographie.

Der Neusprechfunk 15 zeigt, wo der Barthel den Most holt

Kaum ist der letzte Neusprechfunk verdaut, setzen wir schon zum Sprung in neue sprachliche Gefilde an: Die Nummer 15 und zugleich der erste in diesem Jahr aufgenommene Podcast wartet drauf, in der Hörer Ohren zu dringen.

Es wurde mal Zeit, dass wir auf die verschiedenen Dieselkrisen, die Dieselfahrverbote in deutschen Städten und die als wenig nutzbringend dahergekommenen Umtauschprämien für ältere Dieselfahrzeuge zu sprechen kommen. Wir werden im Laufe der Wägung der genutzten Begriffe durchaus grundsätzlich.

Dankenswerterweise erklärt Verkehrsminister Dr. Andreas Scheuer das Riesen-Maßnahmenpaket der Bundesregierung und seine Abscheu gegen das Diesel-Bashing in einer Aktuellen Stunde des Bundestags. Die Jahresmittelwerte der besonders belasteten deutschen Städte, die Kai im Podcast anspricht, finden sich allerdings nicht im Ministerium des CSU-Mannes, sondern beim Umweltministerium (pdf), gemessen übrigens in Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft.

Schon wegen der Herausforderung bei der Aussprache widmen wir uns in diesem Zusammenhang natürlich der Luftverschmutzung, der Pneumologie und ihren politischen Randgebieten:

lungenaerzte

Denn wir kommen noch kurz auf den Focus und seine Grenzwert-Skeptiker sowie Lungenärzte und Stickoxidwerte zu sprechen.

Aber die aktuellen Diskussionen um Fragen des Umweltschutzes und der Autoindustrieförderung sind nicht die einzigen, die uns beschäftigen. Wir reden auch über den heißdiskutierten Fall eines jungen Mannes aus Hessen, der massenhaft Daten von Politikern und Prominenten zusammenklaubte.

internet-datenangriff

Im Neusprechfunk 15 (mp3) geht auch es darum, ob das ein Datenangriff war und ob der Mann eigentlich ein Hacker genannt werden sollte.

Ansonsten widmen wir uns ja mit Vorliebe modernen Technologien, erst recht, wenn sie in Kombination mit Geheimdiensten auftauchen. Seit ab Sommer 1992 hierzulande das digitale Mobilfunknetz Einzug hielt, standen alle paar Jahre technologische Änderungen an, nun also 5G. Das ist uns ein paar Bemerkungen wert:

5G mithoeren

Denn offenbar stören sich Geheimdienste an der neuen Technologie. Sie behaupten, das beeinträchtige ihre Abhörmaßnahmen. Welche Sicherheitsbedenken aus technischer Sicht aber wirklich bestehen, können wir nicht mit letzter Sicherheit ergründen.

Eine interessante Observation macht Maha in Sachen Spracherneuerung, über die wir am Ende des Podcasts kurz sprechen: auf bisher seltene Weise zusammengesetzte Namen neuer Gesetze wie das Starke-Familien-Gesetz, bei dem es eigentlich um den Kinderzuschlag geht. Kennzeichnend ist die positive Konnotation, die mit der Kombination von Adjektiv und Substantiv erreicht werden soll.

Dazu würde beispielsweise auch der aktuell diskutierte Referentenentwurf für das neue »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« (pdf) gehören. Das soll nicht etwa für eine geordnete Rückkehr sorgen, sondern dafür, dass Menschen schneller in Haft genommen und ohne viel Aufschub den Abschiebeflugzeugen zugeführt werden können. Auch das Gute-Kita-Gesetz wäre ein solches Beispiel. Apropos: Jürgen Kaube schlägt noch das „Leise-Schienen-Gesetz“ vor.

Wir sprachen außerdem – teilweise auf Anregung unserer beliebten Wortwarte – über:

Hier also der Neusprechfunk 15 als mp3, alternativ auch wieder die ogg-Version.

Wir bedanken uns wieder bei Maha für den Wein! :}

Play

Intensivstadt

Wortneuschöpfung der Bundesregierung, die ohne weiteren Kontext keinen Sinn ergibt. Das Erstglied des Kompositums, ein Adjektiv, bedeutet „gründlich“, „stark“ oder „kräftig“ und wird gern zur Verstärkung verwendet. Siehe beispielsweise Intensivtierhaltung oder Intensivtäter. Hier wäre somit eine besonders städtische Stadt bezeichnet. Oder eine besonders große. Vielleicht auch eine besonders quirlige. Aber das ist mit der I. nicht gemeint. Nach der Definition der Bundesregierung sind 15 deutsche Städte sogenannte I., denn sie stehen auf der “Liste der besonders belasteten Städte in 2017 mit einem Jahresmittelwert von mehr als 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft“. Nach anderer Zählung sind es auch nur zehn Städte, je nachdem, wie viel Dreck in der Luft noch als in Ordnung angesehen wird. Was denn auch die Erklärung ist: Intensiv ist in diesen Städten nur die Luftverschmutzung, weswegen diese Hyperbel absichtlich oder unabsichtlich in die Irre führt. Absurderweise sind viele andere Städte sauer, dass sie keine I. sind – denn mit dieser Bezeichnung sind Fördermittel des Bundes verbunden, um die Luft sauberer zu machen – also Geld. Nebenbei: Der zulässige Grenzwert für Stickstoffdioxid liegt europaweit bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Der wird in 65 deutschen Städten überschritten.

Werkzeuge, gefährliche

Rechtlich nicht definierter und sehr schwammiger Begriff der als Rechtfertigung dient, um Menschen grundlos zu durchsuchen. In der Linguistik heißen solche Wörter extensiv: Sie haben eine große Extension, d.h. sie können nahezu überall angewendet werden, weil ihre semantische Intension (die „Bedeutungsgenauigkeit“) sehr klein ist. Was sich auch daran zeigt, dass es ungefährliche W. eigentlich nicht gibt, schließlich kann auch ein Hammer ziemlichen Schaden verursachen. Trotzdem verfügte die Bundespolizei 2018 in einer sogenannten Allgemeinverfügung, dass es in Berlin auf bestimmten Bahnstrecken zu bestimmten Uhrzeiten verboten sei, gefährliche W. bei sich zu tragen. Die Bundespolizei meinte damit vor allem Messer, Beile oder Baseballschläger. Sie bezeichnete als W. allerdings jeden Gegenstand, „der durch menschliche Kraft gegen einen Körper in Bewegung gesetzt werden kann, um ihn zu verletzen“. An dieser allumfassenden Definition des ungenauen Begriffes W. zeigt sich, dass wirklich jeder Gegenstand erfasst sein sollte und nicht etwa nur Waffen. Ein Vorfall vom September 2002 belegt den Unsinn einer solchen Idee. Denn selbst eine Bibel kann ein gefährliches W. sein, mit dem man jemandem so „aggressiv stoßen“ kann, dass sich derjenige – hier Astronaut Buzz Aldrin – genötigt fühlt, den Angreifer zu schlagen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Verfügung der Bundespolizei daher nun auch aufgehoben. Es sei „nicht klar feststellbar, welche Gegenstände von ihr erfasst sein sollten“.

Siehe dazu auchSchutzwaffe.

Nachtrag: Das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigte am 28. Februar 2019, dass das Verbot „gefährlicher W.“ in der S-Bahn rechtswidrig war. Unter anderem, weil der Begriff nicht bestimmt genug sei, denn das Verbot könne auch Alltagsgegenstände wie Schraubendreher, Korkenzieher, Nagelscheren etc. erfassen. Für die S-Bahnfahrer sei nicht erkennbar, welche Gegenstände sie bei sich führen dürfen und welche nicht.