Willkommenszentrum

Wortschöpfung von Innenminister Thomas de Maizère, der damit einen Vorschlag aufgriff, den Otto Schily in dieser Funktion bereits 2004 gemacht hatte. Gemeint ist ein vorgeschobenes Auffanglager, um Menschen, die nach Europa wollen, bereits auf afrikanischem Boden sammeln und sortieren zu können. Die Argumentation lautet, dass deren lebensgefährliche Fahrt über das Mittelmeer verhindert werden könne, wenn bereits auf afrikanischem Territorium über Asylanträge entschieden würde. Suggeriert, dass diese Menschen in Europa willkommen geheißen, also freundlich und mit offenen Armen empfangen werden sollen. Es geht jedoch im Gegenteil darum, ihre Einreise zu verhindern und sie zu stoppen, noch bevor sie Europa erreichen. Das Problem soll, auch um Kosten zu sparen, in die Herkunftsländer verlagert werden und ist also eine andere Form der Pushback-Doktrin, die mit diesem Ausdruck kaschiert werden soll. Das Willkommen im Begriff W. erinnert daher leider mehr an William Shakespeares Drama „Macbeth“, in dem Lady Macbeth sagt:

„Laß deine Mienen aussehn, wie die Zeit es heischet, trage freundlichen Willkommen auf deinen Lippen, deiner Hand! Sieh aus, wie die unschuld’ge Blume, aber sei die Schlange unter ihr!“

Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie

Anderer Ausdruck für Waffenhersteller, daher ein Euphemismus. Dazu ein Zitat aus dem Buch „Das Hohe Haus“ von Roger Willemsen, in dem er beschreibt, was und wie im Bundestag debattiert wird:

„Heute steht Deutschland bei den internationalen Rüstungsexporten an dritter Stelle, und man kann sich von außen kaum vorstellen, wie schlicht die Argumentation ist, die das rechtfertigt. Joachim Pfeiffer (CDU/CSU) sagt: ,Ich halte dies alles überhaupt nicht für verwerflich. Ganz im Gegenteil: Ich bin stolz auf das, was die 80.000 hochqualifizierten Arbeitskräfte, die in der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie in Deutschland unmittelbar beschäftigt sind, zustande bringen.‘

Offenbar kann die Rüstungsindustrie nicht als das benannt werden, was sie ist, sondern sie zieht Beschönigungen an, die sie zur moralischen Feuerwehr stilisieren durch Rennen, Retten, Löschen: ,Diese Rüstungsexporte tragen nämlich auch zur Friedenssicherung und zum Schutz der Menschenrechte auf dieser Welt bei.‘ Das ist der Pegelstand parlamentarischer Schamlosigkeit: Dass Rüstungsexporte der Erhaltung der Menschenrechte dienen sollen, bestätigt jeden, der dem Parlament Skrupellosigkeit in Rüstungsfragen vorwirft. (…) Der entlarvenden Debatte, die mit unverhohlen heuchlerischen Argumenten geführt wird, stellt sich auch heute kein Mitglied der Bundesregierung. Den Rest des Schweigens sichern Geheimhaltungsauflagen.“

Ja, die Bundesbehörden helfen der Industrie sogar dabei, Informationen über exportierte Waffen zu verschleiern.

Siehe auch → Sicherheitsforschung, → Sicherheitszone.

Routineverkehr

Der R. klingt nach langweiligem Sex und soll das auch, denn er ist eine Wortschöpfung des Bundesnachrichtendienstes, um Überwachung zu verharmlosen, also ein Euphemismus. Wir müssen dazu kurz ausholen: Das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, kurz (Grundgesetz-)Artikel-10-Gesetz oder noch kürzer G 10, erlaubt es dem BND, im Ausland Kommunikation zu überwachen, so viel er will. Jede Leitung, die Deutschland verlässt oder die an der deutschen Grenze ankommt, darf er abhören, rund um die Uhr. Zwei Beschränkungen gibt es dabei: Erstens dürfen die Spione nur „20 vom Hundert“ der Übertragungskapazität abschnorcheln. OK, niemand weiß, wie viel sie dabei wirklich mitschneiden, denn wenn die Leitung theoretisch 100 Gigabyte pro Sekunde hereinspülen könnte, aber gerade nur 20 Gigabyte genutzt werden, dann würde der BND die ja komplett … aber lassen wir das.

Zweitens muss der BND, wenn er in den Inhalten der Kommunikation stöbert, vorher eine Kommission des Bundestages um Erlaubnis fragen und ihr erklären, was er da sucht. Diese G-10-Komission besteht praktischerweise aus alten Juristen und nicht aus jungen Technikern und darf niemandem sagen, was sie weiß und tut. Aber auch darum soll es hier gerade nicht gehen. Denn wenn der BND nicht nach Inhalten sucht, wenn er sich also nicht dafür interessiert, was die Leute da so reden, sondern nur wann, mit wem, wie lange und so weiter, dann gibt es keine Beschränkungen.

Wenn er also „nur Metadaten“ heruntersaugt, darf er das so viel er will und kann. Zur Erinnerung: Der ehemalige Chef des US-Geheimdienstes NSA sagte mal, „we kill people based on metadata“. Das Zeug ist also nicht harmlos, im Gegenteil. Man kann damit mehr über einen Menschen erfahren, als er selbst über sich weiß. Gerade deswegen bemüht sich der BND, es harmlos erscheinen zu lassen und nennt die so abgesaugten Informationen im Bundestag stets R. Ganz falsch ist es nicht, da es für den BND längst Routine ist, jeden Tag Millionen dieser Metadaten einzusammeln.

Nicht nur aus Sicht des früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar ist das Vorgehen allerdings absurd. Er sagte im Bundestag dazu: „Der Begriff Routineverkehr ist nicht legal definiert. Das G-10-Gesetz spricht von internationalem Datenverkehr [Anmerkung: wörtlich von Telekommunikationsbeziehungen]. Ich würde daher immer sagen, dass es alles Daten sind, die von unserem Grundgesetz geschützt sind, ob sie nun als Routinedaten bezeichnet werden oder anders.“ Schließlich könne man auch nicht einfach ein Auto in „fahrbare Technik“ umbenennen und hoffen, dass es dann nicht mehr unter die Straßenverkehrsordnung falle. Doch, genau das hofft der BND.

Schöngeredet (1)

Ein paar Links der vergangenen Tage:

“Steuervermeidungsmodelle”? Natürlich ist Steuerhinterziehung gemeint, allerdings die Form, die durch Gesetze zugelassen wird.
Dank an Peter für den Hinweis und Andreas Krennmaier für die Ergänzung.

“Folterähnliche Methoden”? Nein, das kann man nicht abschwächen, das ist Folter.
Dank an Detlef Borchers.

Noch schlimmer sind natürlich die “umstrittenen Verhörmethoden”. Das erwähnten wir schon, aber sie sterben leider trotzdem nicht aus.
Wie uns FrauFoo schrieb.

“Spezialdienste” sind der neue Ausdruck, mit dem das Ende der Netzneutralität vernebelt wird.
Hat glücklicherweise Lukas Lamla bemerkt. Danke dafür.

Ah, und hier noch eine plausible Übersetzung von diesem verdammten “Cyber”, das überall auftaucht: “I do not know what I am talking about.” Herrlich.
David Pachali hat sie gefunden.

Gratiseinwilligung, widerrufliche

Verquere Inhalte spiegeln sich oft auch in verqueren Begriffen: Als Google dem neuen Gesetz Folge leistete und damit begann, Angebote deutscher Zeitungsverlage in Folge des Leistungsschutzrechtes aus der Nachrichtensuche zu entfernen, kamen die Verlage auf eine neue Idee. Sie wollten Google zwingen, ihre Inhalte wieder anzuzeigen, Google wollte aber nicht fragen, ob es Inhalte anzeigen darf und schon gar nicht dafür zahlen. Also erteilten sie Google eine widerrufliche G. Meint: Die Verlage nehmen Google die Mühe ab, zu fragen, ob Google die Inhalte anzeigen darf und erteilten – ganz uneigennützig, versteht sich – von sich aus eine Einwilligung. Auf das Geld verzichteten sie auch. Das ganze Gehampel um das Leistungsschutzrecht, mit dem die Verlage Google zwingen wollten, an sie Geld zu überweisen, war also völlig sinnlos. Wobei, nicht ganz. In Kombination mit der G. zementiert das Leistungsschutzrecht jetzt die Monopolstellung Googles – es ist also das Gegenteil von dem passiert, was das Leistungsschutzrecht ursprünglich erreichen sollte. Aber noch hoffen die Verleger, denn ihre Einwilligung ist ja widerruflich. Einwilligungen können eigentlich immer zurückgenommen werden, es sei denn sie sind ausdrücklich unwiderruflich. Das überflüssige widerruflich klingt daher so seltsam, wie es sachlich ist. Aber die G. ist auch deshalb verquer, weil ja nicht die Einwilligung gratis, also unentgeltlich ist, sondern die Nutzung der Inhalte. In der Linguistik werden solche verqueren Bildungen Enallagé genannt.

Das Adverb gratis bedeutet übrigens ursprünglich auf Lateinisch ‚aus Gnade‘. Das passt zur Hybris der Verleger! Als würden sie Google eine Gnade erweisen. Es passt allerdings nicht zur Einwilligung: Nur der Mächtige kann gnädigerweise eine Erlaubnis erteilen, der Ohnmächtige muss einwilligen. Eine Einwilligung setzt also Machtlosigkeit voraus (linguistisch nennt sich diese Voraussetzung Präsupposition) und der Begriff gibt damit die Tatsachen preis, die die Verlage eigentlich kaschieren wollten. Inzwischen haben die Verleger offenbar gemerkt, dass das Wort Einwillung zwar der Wirklichkeit entspricht, jedoch nicht ausdrückt, was sie gern ausgedrückt hätten. Jetzt sprechen sie von Gratislizenz, also von Erlaubnis. Dass die neue Wortwahl die Verleger mächtiger macht, darf bezweifelt werden.